«Zwar kassieren fast alle Apotheken gerne die Pauschale von rund sieben Franken, doch die Beratung ist oft mangelhaft»: Zu diesem Schluss kommt die Zeitschrift «Gesundheitstipp» nach einer Stichprobe bei sechs Apotheken in Basel, Bern und Zürich.
Riskante Nebenwirkung ging meist vergessen
Testkunden kauften Stugeron-Tabletten, ein Mittel gegen Reiseübelkeit. Für dieses Mittel braucht es seit einiger Zeit ein Rezept. Die Apotheken dürfen es aber auch ohne Verschreibung verkaufen - sofern sie die Personalien des Kunden aufnehmen und ihn über mögliche Gefahren aufklären (siehe weiter unten).
Zwar nahmen die meisten Apotheken pflichtbewusst die Personalien auf und fragten die Kunden, ob sie andere Medikamente nähmen. Doch bei der Aufklärung über Nebenwirkung haperte es: Nur gerade die City-Apotheke Basel wies in einem von drei Testkäufen darauf hin, dass Stugeron riskant für Autofahrer sei, weil es schläfrig macht. Bei den anderen fünf Apotheken war das nie der Fall.
Apotheken wollen nachschulen
Alle getesteten Apotheken gelobten denn auch Besserung und wollen ihr Personal darauf hinweisen oder sogar dafür nachschulen, dass es diese gefährliche Nebenwirkung erwähnt.
Dass die ernüchternde Stichprobe nun gleich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dazu bewegen könnte, den Apotheken die Abgabeerlaubnis für gewisse B-Medikamente wieder zu entziehen, glaubt Pharmasuisse nicht.
Mitglieder reagieren meist selber auf solche Tests
Auch mehr Instruktionen zu diesem Bereich brauche es nicht: «Es besteht ein breites Angebot an fachlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und entsprechenden Empfehlungen», hält ein Sprecher des Verbands fest. Ausserdem habe man die Erfahrung gemacht, dass die Mitglieder meist rasch Kenntnis haben von solchen Tests und selber reagieren.
Trotz des schlechten Abschneidens in der Stichprobe, hat Pharmasuisse gegen derlei Tests keine grundsätzlichen Vorbehalte. Ein Sprecher betont allerdings: «Stichproben sind nicht repräsentativ, sondern nicht selten etwas oberflächlich. Seriös vorgenommene Tests können geeignet sein, aufzuzeigen, wo die Apotheker und Apothekerinnen noch genauer hinschauen müssen.»
Seit gut zwei Jahren gibt es keine Kategorie C mehr
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat 2019 die einstige Abgabekategorie C für Medikamente gestrichen. Solche Medikamente waren in Apotheken rezeptfrei erhältlich.
Nun braucht es für viele dieser Mittel ein Rezept – etwa für Hustenmittel oder Medikamente gegen Reisekrankheit. Weil das BAG die «vorhandenen Fachkompetenzen bei der Abgabe von Arzneimitteln besser ausschöpfen» wollte, hat es im Gegenzug die Abgabekategorie B erweitert: Die Apothekerinnen und Apotheker können nun bestimmte Arzneimittel dieser Kategorie auch ohne ärztliche Verschreibung an Patientinnen und Patienten abgeben. Sie müssen aber die Personalien aufnehmen und sie beraten. Dafür können sie eine Gebühr – in der Regel 7 bis 7.50 Franken – verlangen. Etwa 180 Apotheken in der Schweiz verzichten auf diese Gebühr.