Heuschnupfenmittel, Asthma-Medikamente sowie Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen wie Erbrechen, Durchfall, Verstopfung, Hämorrhoiden und Übergewicht: Diese an sich rezeptpflichtigen Medikamente dürfen Apothekerinnen und Apotheker seit kurzem auch in Eigenregie abgeben.
Sie wirken gegen häufig auftretende Krankheiten und wurden deshalb vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf die Liste der rezeptpflichtigen Arzneimittel mit erleichterter Abgabe gesetzt. Erleichtert heisst, dass die Patienten sich nicht vorher ein ärztliches Rezept ausstellen lassen müssen. Allerdings müssen die Apotheker dokumentieren, wann sie das Medikament wem und warum verkauft haben.
Schon seit Anfang dieses Jahres dürfen Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Bedingungen rezeptpflichtige Medikamente ohne den Umweg über einen Arzt abgeben. Bisher waren das vor allem Hustenmittel mit Codein und Dextromethorphan, die erst seit Anfang Jahr überhaupt rezeptflichtig geworden sind - das heisst: von der Kategorie C in die Kategorie B umgeteilt worden sind.
Derzeit sind es rund 150 Medikamente, welche die Apotheker trotz Rezeptflicht aufgrund ihrer eigenen Abklärungen abgeben dürfen.