Der Bundesrat macht einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Die FMH kontert: «Eine riskante Massnahme, die zur Rationierung von Leistungen führen kann.»
Nein zur Initiative - ja zu Kostenobergrenze
Der Bundesrat will zwar nicht direkt die Initiative unterstützen, weil deren Vorgaben «zu starr» seien. Doch Kostenziele vorgeben will er trotzdem.
Und dagegen wehrt sich die FMH: Unter einer Kostenobergrenze würden besonders ältere, chronisch und mehrfacherkrankte Patienten leiden, prophezeit die Vereinigung. «Wartezeiten könnten für obligatorisch versicherte Menschen zur vertrauten Situation werden. Denn wenn das Budget aufgebraucht ist, werden Leistungen zeitlich hinausgeschoben.»
Das will die Initiative
Die im Frühling 2020 eingereichte Kostenbremse-Initiative der «Mitte» will folgende Obergrenze festlegen: Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.
Das will der Bundesrat
Der Bundesrat schlägt dem Parlament eine Alternative vor: Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, welches Ziel für das maximale Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen angestrebt wird. Werden die Ziele überschritten, müssen Korrekturen geprüft werden, zum Beispiel tiefere Tarife oder weniger neue Zulassungen für Ärzte.
Die Vorgabe von Kostenzielen war ursprünglich ein Teil des zweiten Massnahmenpakets des vom Bundesrat lancierten Kostendämpfungsprogramms. Sie wurde aus diesem Paket, das im Jahr 2022 dem Parlament überwiesen wird, herausgelöst und dient nun als Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» der «Mitte».