Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) gibt grünes Licht für einheitliche Patientenpauschalen für ambulante Behandlungen. Dieser Entscheid ist vergangene Woche mit 17 zu 3 Stimmen gefallen, bei 3 Enthaltungen.
Ambulante Pauschaltarife sollen künftig «verpflichtend für die ganze Schweiz einheitlich» vereinbart werden. Die Kommission geht davon aus, dass die Leistungen optimaler eingesetzt und die administrative Abwicklung der Rechnungsstellung vereinfacht werden könnten.
Der Ärzteverbindung FMH und dem Krankenkassenverband Curafutura stossen die Entscheide
im Rahmen der ersten Massnahmen zur Kostendämpfung allerdings insgesamt sauer auf. Die beiden wichtigen Tarifpartner sehen durch die «massive Ausweitung» der Kompetenzen des Bundesrates eine «Schwächung» und «Gefährdung» der Tarifautonomie.
Freiwillig fördern statt erzwingen
Nach Ansicht der Ärzteschaft soll es möglich sein, Pauschalen wie bisher «nach Fachgebiet und nach Region» differenzieren zu können. Eine vom Bundesrat auferlegte, verpflichtende einheitliche Tarifstruktur, die nicht von Tarifpartnern gemeinsam ausgehandelt wurde, stelle bereits bewährte existierende Pauschalen in Frage,
schreibt die FMH in einer Mitteilung.Auch Curafutura lehnt eine solche Pflicht ab: Sachgerechte Pauschalen führen
dem Krankenkassenverband zufolge zwar zu einer Reduktion des administrativen Aufwands. Doch diese «komplexe Form der Vergütung» sei nur sinnvoll, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So wissen die Tarifpartner laut Curafutura, was «pauschalisierungsfähig» sei und wo eine Pauschalisierung auch Mehrwert bringe.
Grundlage für die Tariforganisation steht
Die beiden Tarifpartner finden auch in einem weiteren Punkt keinen Gefallen an den Ideen der nationalrätlichen Gesundheitskommission. Diese hat beschlossen, dass die neu zu schaffende Tariforganisation nicht nur für den Einzelleistungstarif zuständig sein soll, sondern für alle Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen wie die Strukturen für die Patientenpauschaltarife.
Für die FMH und für Curafutura muss die künftige ambulante Tariforganisation, die mit der Organisation Ats-tms übrigens bereits bestehe, aber ausschliesslich für die Überarbeitung der Einzelleistungstarifstruktur für ärztliche Leistungen zuständig sein. Geht es nach der Gesundheitskommission, sollen die staatlichen Kompetenzen zudem noch weiter gehen: Konkret kann bei Uneinigkeit über die Tarifstruktur der Bundesrat anpassen oder sogar gesamthaft festlegen.
Santésuisse schert aus
Der andere Krankenkassenverband Santésuisse, der die Mehrheit der Grundversicherten repräsentiert, begrüsst den Entscheid, Pauschalen im ambulanten Bereich zu fördern, wie es auf Anfrage heisst. Denn laut Santésuisse führen Einzelleistungstarife zu Mengenausweitungen und sind für die Patienten kaum nachvollziehbar. Dies zeige die Erfahrung mit dem Tarmed, schreibt der Verband weiter.
So erarbeiten Santésuisse und der Chirurgenverband FMCH derzeit ambulante Leistungspauschalen. Der Krankenkassenverband und die Chirurgen versprechen sich davon «weniger Fehlanreize, mehr Transparenz und eine bessere Qualität». Das sieht gemäss Santésuisse auch der Bundesrat so und hat die Pauschalen deshalb in das erste Kostendämpfungspaket integriert.