Neu soll es dem Aargauer Regierungsrat ohne vorgängige Zustimmung des Kantonsparlaments möglich sein, eine Minderheitsbeteiligung der kantonseigenen Spitäler an Dritte zu veräussern. So werde dem Regierungsrat die notwendige Handlungsfreiheit eingeräumt, um flexibel auf das sich verändernde Umfeld reagieren zu können. Dies geht aus dem Anhörungsbericht für die Totalrevision des Spitalgesetzes hervor.
Die aktuellen Verhältnisse erlaubt es dem Regierungsrat, jeweils maximal 30 Prozent der Beteiligungen an den Spitälern zu verkaufen. An dieser Quote soll auch in Zukunft festgehalten werden, steht im Bericht. Der Kanton könnte so als Mehrheitsaktionär weiterhin sämtliche Beschlüsse nach seinen Wünschen fällen.
Mittelweg zwischen Rollenkonflikt und Versorgung
Wenn es zur Veräusserung von Beteiligungen im Umfang von 30 Prozent komme, könne der Rollenkonflikt des Kantons eingedämmt werden, heisst es weiter. Dennoch habe der Kanton genug Einflussmöglichkeiten auf die Versorgungssicherheit. Die Regierung spricht von einem «Mittelweg». Am Kauf von Beteiligungen denkt der Kanton insbesondere an folgende Interessenten:
- Schaffung von Volksaktien: Verkauf einzelner Beteiligungen mit einer grossen Streuung, vorwiegend an Private und allenfalls Gemeinden.
- Verkauf grösserer Beteiligungen oder die gesamten 30 Prozent: vorwiegend Investoren oder (Konkurrenz-)Unternehmen.