Die Baselbieter Regierung beantragt dem Kantonsparlament, im Jahr 2021 dem Kantonsspital Baselland (KSBL) 11,3 Millionen Franken zu vergüten. Und zwar für gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen. Dies, weil «nicht alle Spitalleistungen durch die gesetzlichen Abgeltungen
(ausreichend) vergütet werden»,
wie die Regierung mitteilt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erachtet in Bezug auf die optimierte Gesundheitsversorgung der Baselbieter Bevölkerung folgende Leistungen für relevant:
- Weiterbildung Assistenzärzte
- Verfügbarkeit eines 24/7-Rettungsdienstes
- Spitalexterne Onkologiepflege (SEOP)
- Anteilsmässige Mitfinanzierung der 24/7-Abdeckung durch die Medizinische Notrufzentrale (MNZ)
- Sozialdienstliche Leistungen
- Spezialsprechstunden für Teenager in der Gynäkologie
- Vorhalteleistungen für die Katastrophenhilfe
- Notfallleistungen während der Nacht und den Wochenenden am Standort Bruderholz
Betrag gilt nur für das Jahr 2021
Der Betrag soll nur für dieses eine Jahr bewilligt werden, schreibt die Regierung. Als Grund nennt die Exekutive, dass sich der organisatorische Umbau des KSBL wegen Corona verzögert habe und die Berechnung der künftigen Abgeltungen noch vertiefter abgeklärt werden müsse.
Ferner werde gemeinsam mit Basel-Stadt die Frage geprüft, ob und wie künftig Vorhalteleistungen für die Bewältigung von Epidemien als GWL bestellt werden sollten.
Das Baselbieter Kantonsparlament hatte 2017 total 39 Millionen für GWL an das KSBL bewilligt. Das Spital erhielt für die Jahre 2017 bis 2019 jährlich 13 Millionen Franken vom Kanton. Für 2020 bewilligte der Landrat erneut 13 Millionen, nachdem die Regierung einen Antrag um Verlängerung der Abgeltung um ein Jahr gestellt hatte.