Neuer Pandemieplan mit Checkliste für Spitäler

Der Bund zeigt, was Spitäler und Heime alles vorbereiten müssen für den Fall einer Pandemie.

, 2. Juli 2025 um 12:54
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Der Bund will auch die Spitäler mit dem nationalen Pandemieplan auf eine allfällige Pandemie vorbereiten. | PD: Il Vagabiondo / Unsplash
Der Bund hat den nationalen Pandemieplan aktualisiert und dabei die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Der Pandemieplan dient dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zur Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien.
Wichtig für Spitäler und Ärzte ist der Bereich «Umsetzung». Dort sind Anweisungen für den Fall einer Pandemie aufgeführt. Sie dienen als Richtlinien bei der Überwachung, Infektionskontrolle, Gesundheitsversorgung und der Impfung.
Die Spitäler und sozialmedizinischen Institutionen sind dafür verantwortlich, eine detaillierte Planung zu erstellen und diese periodisch zu überprüfen und aktualisieren.
Checkliste für Spitäler
Im Falle einer Pandemie müssen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre üblichen Leistungen erbringen. Zusätzlich müssen sie die Versorgung von Personen sicherstellen, die mit dem pandemischen Erreger infiziert sind oder bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht.

Personal für den Pandemiefall planen

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass das erforderliche Fachpersonal der zentrale limitierende Faktor zur Bewältigung der Pandemie ist. Die involvierten Organisationen müssen diesen Umstand in ihren Pandemieplänen unbedingt berücksichtigen, schreibt der Bund.
Die Spitäler müssen deshalb entsprechende Krisenpläne erarbeiten, um den Betrieb sicherzustellen und ihre Mitarbeitenden zu schützen. Die Anweisungen dazu sind ebenfalls im Pandemieplan unter dem Stichwort Personal abzurufen.
Allerdings sind die im Pandemieplan enthaltenen Strategien und Massnahmen rechtlich nicht bindend; es ergeben sich daraus keine Rechte und Pflichten für Dritte. «Umso wichtiger ist und bleibt die Zusammenarbeit aller involvierter Akteure, um die Abstimmung im Pandemiefall zu gewährleisten», schreibt der Bund. Der Pandemieplan basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, im Wesentlichen auf dem heutigen Epidemiengesetz.
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