Luzern: Handyantenne kann vorläufig nicht neben Kantonsspital-Bau

Die Mobilfunkfirma muss berechnen, wie die Neubauten der Frauenklinik und des Kinderspitals in Luzern von den Strahlen betroffen sind.

, 13. August 2025 um 14:47
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Auf dem Gebäude mit den Bauprofilen (rechts im Bild) käme die Antenne zu stehen. Links im Bild der Neubau des Spitals. | zvg
Das Mobilfunkunternehmen Salt darf vorerst keine 5G-Antenne auf dem Dach eines Gebäudes an der Spitalstrasse 19 in Luzern errichten. Denn auf der gegenüberliegenden Strassenseite entsteht derzeit der Neubau des Kinderspitals und der Frauenklinik des Luzerner Kantonsspitals (LUKS).
Das Kantonsgericht Luzern hat ein Bewilligung für die Mobilfunkantenne aufgehoben, welche die Baudirektion ursprünglich erteilt hatte. Die Anlage käme in rund 90 Meter Entferung mit direkter Ausrichtung auf die Patientenzimmer der neuen Frauenklinik zu stehen.

Spital wehrte sich nicht

Das Spezielle am Fall: Nicht das Spital hat sich vor Gericht gegen die Baupläne gewehrt, sondern ein Anwohner.
Im Urteil wird festgestellt, dass die Stadt Luzern ihre gesetzlichen Schutzpflichten gegenüber Orten mit empfindlicher Nutzung – insbesondere dem im Bau befindlichen Kinderspital mit Frauenklinik vom Luzerner Kantonsspital – verletzt habe. Das eingereichte Standortdatenblatt der Mobilfunkfirma berücksichtige die neuen Spitalbauten nicht.
Salt muss nun Daten ergänzen und erneut einreichen. Das Gericht anerkennt aber keine Gesundheitsgefährdung durch 5G-Strahlung. Dafür würden wissenschaftliche Beweise fehlen.
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