Es sind keine sehr abschliessenden Entscheide. Aber die Beschlüsse, welche die Gesundheitskommission des Ständerates
nun fällte, machen klar, dass die Politik entschlossen nach einer Unterstützung der Hausarzt-Medizin verlangt.
Unter anderem lag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit – so der offizielle Titel –
eine Motion vor, die höhere Tarife für Hausärzte fordert. Eingereicht hatte sie SVP-Nationalrat Jacques Nicolet (VD) im Dezember 2022: Er will, dass der Staat bessere Einzelleistungstarife für Hausärztinnen und Hausärzte durchdrückt – was aber kostenneutral umgesetzt werden soll.
Konkret fordert Nicolet eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes KVG. Die Entlöhnung der Hausärzte würde also nicht einfach durch die Tarifpartner und allenfalls einen Tarifeingriff des Bundesrates bestimmt (wie im aktuellen System vorgesehen).
«Wirklich ambitionierte Politik»
Der Bundesrat sprach sich gegen die Idee aus – unter anderem mit dem Argument, dass der Hausärztemangel nicht einfach über die Tarif-Schiene gelöst werden kann. Dennoch winkte der Nationalrat die Motion im Mai 2024 durch. Und nun stellt sich auch die zuständige Ständerats-Kommission dahinter, mit 9 gegen 3 Stimmen. Das Anliegen kommt also auf die Zielgerade.
Ebenfalls angenommen wurde
eine Motion des Neuenburger SP-Ständerats Baptiste Hurni. Sie verlangt vom Bundesrat einen Gesetzes-Entwurf, der «eine wirklich ambitionierte Politik gegen den Ärztemangel» auslöst.
Die Regierung soll Mittel und Wege einleiten, um die Zahl der Aus- und Weiterbildungsplätze signifikant zu erhöhen – «und zwar sowohl an den Universitäten, an denen ein Medizinstudium angeboten wird, als auch in den Spitälern –, mit denen die Hausarztmedizin aufgewertet und gefördert wird und mit denen die Abläufe so angepasst werden, dass die administrativen Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte verringert werden.»
Der Situation ist hier ähnlich: Der Nationalrat hat den Vorstoss bereits abgesegnet. Nun reichte die Ständeratskommission das Anliegen mit 10 zu 0 Stimmen an die Wissenschaftskommission (WBK-S) zur Annahme weiter.
…aber die Kantone?
Der Bundesrat hatte sich auch hier dagegen ausgesprochen – dies insbesondere mit dem Hinweis auf all die Massnahmen, die sowieso schon laufen.
Hinzu kam das gängige gesundheitspolitische Argument: «Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung in der Kompetenz der Kantone. Das Anliegen kann nicht alleine durch die Formulierung neuer rechtlicher Bestimmungen auf Bundesebene gelöst werden. Auch die Höhe der Studienplatzzahlen liegt weitgehend in der Hand der Universitäten in kantonaler Trägerschaft und Autonomie.»
Die Spitaltarife sollen warten
Die Ständerats-Kommission befasste sich auch mit der Spitallandschaft. Auf diverse Vorstösse zu den Tarifen ging sie nicht ein – man wolle dies «in einem breiteren Kontext betrachten».
Unmittelbaren Handlungsbedarf sichtete das Gremium sie aber bei der Spitalplanung: Die Kommission reichte einstimmig
eine Motion ein, laut der die Kantone nicht nur ihre Spitalplanungen koordinieren sollen, sondern auch Leistungsaufträge innerhalb von Versorgungsregionen aufeinander abstimmen und gemeinsam erteilen müssen.