Medizinstudium im Ausland: Jährlich lassen rund 100 Schweizer ihr Diplom anerkennen

2'200 Schweizerinnen und Schweizer absolvierten seit 2002 ihr Medizinstudium im Ausland und liessen danach ihr Diplom hier anerkennen. Alles «Numerus-Clausus-Flüchtlinge»? Nicht unbedingt.

, 28. Februar 2025 um 03:00
letzte Aktualisierung: 12. November 2025 um 09:02
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Hier studiert man auch Medizin: Timisoara, Rumänien  |  Bild: Laura Ghise / Unsplash
Zwischen 2002 und Ende 2024 liessen 2’200 Schweizerinnen und Schweizer durch die Medizinalberufekommission ein Humanmedizin-Diplom anerkennen, das sie in einem EU- oder Efta-Staat erworben hatten. Dies antwortete der Bundesrat jüngst auf eine Interpellation, die Cédric Wermuth eingereicht hatte.
Der Nationalrat und SP-Co-Präsident wollte mit seinem Vorstoss dem Verdacht nachgehen, dass die Schweiz zur Profiteurin wird – nämlich indem Medizinstudenten ihre Ausbildung im Ausland absolvieren, während hierzulande der Numerus Clausus gilt und bei Ausbildungsplätzen gespart wird.
Ganz präzise kann der Bundesrat Wermuths Frage nicht beantworten: Nicht alle jener Mediziner mit ausländischem Diplom müssen «Numerus-Clausus-Flüchtlinge» sein – respektive Studenten, die an den Medizinfakultäten zwischen Zürich und Genf gescheitert waren. Denn die Statistik lässt offen, wie viele dieser 2’200 Schweizer Medizinerinnen und Mediziner ohnehin in ihrem Studienland gewohnt hatten oder gar dort aufgewachsen waren.

Auch Weiterbildungstitel

Klar ist andererseits, dass der überwiegende Teil der Schweizer Bürger, die sich seit 2002 im Ausland ausbilden liessen und danach hier tätig werden wollten, das Diplom in einem Nachbarland erlangt hatten: 880 kamen aus Deutschland, 425 aus Italien, 265 aus Frankreich und 110 aus Österreich. Nennenswert war zudem Rumänien, von wo der Medizinalberufekommission 105 Arzt-Diplome vorgelegt wurden.
Denkbar sei im Übrigen – so fügt der Bundesrat an –, dass einige der genannten 2'200 Personen zusätzlich über einen ausländischen Weiterbildungstitel verfügten, der ebenfalls von der MEBEKO anerkannt wurde; sie hätten also bereits im Ausland als Ärzte gearbeitet. Auch in dieser Frage sei die Statistik diffus.
Ohnehin bedeute eine Anerkennung eines EU- oder Efta-Diploms nicht zwingend, dass die Trägerin oder Träger dann in der Schweiz auch als Arzt arbeite. Wie viele jener 2'200 Personen danach eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung anstrebten, «ist dem Bundesrat nicht bekannt.»
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