Physiotherapie: St. Gallen ermöglicht Ausländern schnelleren Berufseinstieg

Der Kanton erteilt unbürokratisch eine Überbrückungsbewilligung, wenn Fachpersonen mit ausländischem Abschluss in der Schweiz arbeiten wollen.

, 12. November 2025 um 10:46
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Symbolbild: Physioswiss
Der Stau bei der Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen betrifft auch Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. St. Gallen handelt nun: Der Kanton erteilt für maximal zwei Jahre Überbrückungsbewilligungen.
Damit will er die lange Verfahrensdauer bei der Berufsanerkennung mildern. «Die betroffenen Personen müssen mehrere Monate bis zu einem Jahr warten, bis sie ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz beginnen dürfen», schreibt der Kanton in seiner Mitteilung und betont, dass das Gesundheitsdepartement an den Anerkennungsverfahren nicht beteiligt sei und deshalb deren Dauer nicht beeinflussen könne.
Die neue Überbrückungsbewilligung erlaubt für die Dauer des Anerkennungsverfahrens die Berufsausübung, allerdings nur unter fachlicher Aufsicht. Mit der Überbrückungsbewilligung will der Kanton den sanktgallischen Gesundheitsbetrieben im Wettbewerb um Fachkräfte helfen. Andere Kantone würden ähnliche Bewilligungen ausstellen oder die Tätigkeit unter Aufsicht bewilligungsfrei zulassen.

So funktioniert's

Die Überbrückungsbewilligung kann auf der Webseite des Kantons beantragt werden, sobald die betroffene Person das Anerkennungsverfahren eingeleitet hat. Bei Physiotherapeutinnen und -therapeuten ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) dafür zuständig. Der Start des obligatorischen Pre-Checks-Verfahren beim SRK gilt als Einleitung des Verfahrens.
Die Überbrückungsbewilligung gilt für die Dauer des Anerkennungsverfahrens, höchstens aber für zwei Jahre. Sie kann nicht verlängert werden. Die Gebühr für die Überbrückungsbewilligung beträgt bei den Gesundheitsberufen je nach Aufwand 300 bis 800 Franken. Sie wird an die Gebühr für die Berufsausübungsbewilligung angerechnet, wenn diese nahtlos an die Überbrückungsbewilligung anschliesst.
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