KSBL gleicht Teuerung nun doch stärker aus

Insgesamt steigt die Lohnsumme um 2,1 Prozent. Bei den Assistenzärzten gibt es eine Lohnstufen-Anpassung.

, 15. Januar 2024 um 09:05
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Bruderholzspital: Das «Flaggschiff» des Kantonsspitals Baselland.
Der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland hat für 2024 eine Erhöhung der GAV-Lohnumme um 2,1 Prozent bewilligt. Konkret stehen 1,8 Prozent der Lohnsumme für generelle und individuelle Erhöhungen zur Verfügung. Weitere 0,3 Prozent dienen Steigerungen bei den Inkonvenienzentschädigungen.
Dabei sollen die Angestellten in den unteren Lohnbändern am meisten profitieren: Mitarbeitende mit niedrigeren Einkommen erhalten Steigerungen bis zu 2,5 Prozent, während die höchste berücksichtigte Stufe noch ein Plus von 0,4 Prozent bekommt.

«Das Maximum»

Mit einer Lohnentwicklung von insgesamt 2,1 Prozent werde «das Maximum des wirtschaftlich Möglichen und Vertretbaren ausgeschöpft», kommentiert das KSBL den Entscheid.
Die individuellen Massnahmen umfassen zusätzliche Lohnerhöhungen bei jüngeren Mitarbeitenden sowie eine Lohnstufenanpassung der Assistenzärzteschaft um 2000 Franken pro 100-Prozent-Stelle und Jahr.
Im November waren die Gespräche zwischen KSBL und VPOD, SBK, VSAO und Syna gescheitert; die Personalvertreter kündigten an, ans Schiedsgericht zu gelangen.
Bereits in den Vorjahren war es soweit gekommen. Für das Jahr 2022 beschloss das KSBL-Management dann vor dem Schiedsgericht-Entscheid eine Erhöhung der Lohnsumme um 0,8 Prozent (Inflation Schweiz 2022: 2,8 Prozent). Für 2023 betrugen die Lohnanpassungen der GAV-Angestellten durchschnittlich 2,5 Prozent der Lohnsumme.
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