Keine Staatsgarantie für das Spital Wetzikon

Der Kanton Zürich hat ein entsprechendes Gesuch abgelehnt. Grund: Das Spital sei entbehrlich.

, 4. April 2024 um 06:51
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Laut Zürcher Regierung sei das Spital Wetzikon nicht unverzichtbar. | PD
Der Kanton Zürich sagt Nein zur Staatsgarantie für GZO AG Spital Wetzikon. Dieses wollte vom Regierungsrat des Kantons Zürich ein Darlehen oder eine Garantie in der Höhe von 180 Millionen Franken. Damit wollte das Spital die Refinanzierung von neuen Krediten sicherstellen. In einer Mitteilung der Kantonsregierung heisst es:
«Nach eingehender Prüfung hat sich der Regierungsrat entschieden, das Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon abzuweisen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die geforderte finanzielle Unterstützung nicht erfüllt sind».
Das Spital Wetzikon hatte sich für einen Neubau, der derzeit am Entstehen ist, vor zehn Jahren mit 170 Millionen Franken verschuldet. Diesen Betrag müsste es jetzt am Kapitalmarkt erneuern, aber seine Kreditwürdigkeit ist aufgrund der negativen Bilanz ungenügend.
«Der laufende Betrieb der medizinischen Grundversorgung und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt», Jörg Kündig, Verwaltungsratspräsident GZO Spital Wetzikon

Entbehrlich

Das Spital hat daher den Kanton vor rund zwei Monaten um eine Staatsgarantie gebeten. Erfolglos. Die Begründung der Zürcher Regierung: Das GZO Spital Wetzikon sei «für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Kanton Zürich nicht unverzichtbar».

Nachlass-Stundung

Der Verwaltungsrat, der seit längerem mit den Aktionärsgemeinden, Finanzpartnern und Drittinvestoren im Austausch sei, prüfe nun weitere Optionen. Dazu gehöre auch die Möglichkeit einer Nachlass-Stundung, um einen drohenden Konkurs abzuwenden.
Zwar wäre gemäss GZO ein strategischer Investor bereit, einen namhaften zweistelligen Millionenbetrag einzuschiessen, dies unter der Bedingung, dass die Refinanzierung der im Juni 2024 auslaufenden Obligationenanleihe gesichert sei. Aufgrund der aktuellen Bilanz- und Ertragssituation des GZO sei eine Refinanzierung dieser Anleihe über den Kapital- und Kreditmarkt nicht möglich, weshalb das Gesuch an den Kanton eingereicht wurde.
Der Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig versichert in der Mitteilung: «Die GZO AG Spital Wetzikon ist weder überschuldet noch illiquid». Die Aktionärsgemeinden stünden voll und ganz hinter dem Spital und würden alles daran setzen, eine Lösung für die Refinanzierung der Anleihe zu finden.
«Der laufende Betrieb der medizinischen Grundversorgung und die Mitarbeiterlöhne sind sichergestellt», so Kündig .

 

Hintergrund:

Die GZO AG Spital Wetzikon (GZO), deren Aktionäre zwölf Gemeinden des Zürcher Oberlands sind, muss im Juni 2024 eine im Jahr 2014 zur Finanzierung des Neubaus ausgegebene Obligationenanleihe in Höhe von 170 Mio. Franken ablösen. In der eigenen Lagebeurteilung kam das GZO im Jahr 2022 zum Schluss, dass als Voraussetzung für diese Refinanzierung die Eigenkapitalsituation zu verbessern sei. Dies ist bisher nicht gelungen. Gleichzeitig hat sich die Finanzsituation des GZO in den Jahren 2022 und 2023 im Zusammenhang mit den schwierigen Marktbedingungen deutlich verschlechtert.


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