Das Freiburger Spital (HFR) kämpft seit einigen Jahren mit hohen Verlusten. Eine Analyse der Beratungsfirma KPMG hat nun diverse Verbesserungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen festgestellt. So sehen die Berater die Strategiearbeit, die sich auf das Angebot, die Infrastruktur und die Digitalisierung bezieht, sowie die Operationalisierung der Strategie als «unzureichend» an.
Der Bericht der Beratungsfirma zeigt gleichzeitig auf, wie die Grundlagen gefestigt werden könnten, um die Lebensfähigkeit zu gewährleisten und den Bau eines neuen Freiburger Spitalzentrums vorzubereiten.
Verweildauer, Austritte, Zuweiser...
Als Vorschläge nennt das Unternehmen etwa die durchschnittliche Verweildauer zu verringern oder das Austrittsmanagement und die Prozesse zu optimieren, insbesondere der Patientenflüsse. Ein Kritikpunkt ist auch das Zuweisermanagement sowie die Kommunikation im Allgemeinen, insbesondere mit den Partnern und der deutschsprachigen Bevölkerung des Kantons.
Ferner sei auch die Definition einer medizinisch-pflegerischen Angebotsstrategie für eine klare Positionierung des Freiburger Spitals zwischen dem Unispital Lausanne (CHUV) und dem Berner Inselspital von «zentraler Bedeutung». Dies diene als Grundlage für die Operationalisierung der Strategie und die Konsolidierung des mehrjährigen Finanzplans, der notwendig sei, um einen Neubau vorzubereiten.
«Schwierig, aber machbar»
Im KPMG-Bericht wird auch die kritische finanzielle Situation des HFR beleuchtet. Der Weg zu den erwarteten Ergebnissen, welche die Vorbereitung eines zukünftigen neuen Spitals mit solider Grundlage ermöglichen, sei – nach Aussage der betroffenen Akteure – schwierig, heisst es. Es sei aber machbar, dank des Engagements und der Kompetenz der Führungsorgane und des Personals des Spitals.
Der Kanton ist nach Vorlage des Berichts nun bereit, das Spital in einem Sanierungsprozess und bei der Umsetzung seiner Strategie, der er zugestimmt hat, zu unterstützen. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass die getroffenen Entscheidungen auf «soliden und fundierten Grundlagen» beruhten und gleichzeitig den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Pflegequalität Rechnung trügen, schreibt der Kanton
in einer Mitteilung. Der Staatsrat will nun entsprechende Möglichkeiten dem Kantonsparlement vorschlagen.
Nicht rückzahlbarer Beitrag «nicht ausgeschlossen»
Ein aktueller Gesetzesentwurf eröffnet die Möglichkeit, die staatliche Unterstützung auszuweiten. Damit schliesst die Regierung andere Formen der finanziellen Unterstützung für zukünftige Investitionen, nämlich ein Darlehen zu Vorzugsbedingungen oder einen nicht rückzahlbaren Beitrag, nicht von vornherein per Gesetz aus. Diese anderen Formen der finanziellen Unterstützung kommen jedoch nur in Ausnahmefällen in Frage, heisst es.