Im Kanton Zürich kann man sich heute direkt in der Apotheke gegen acht Infektionen impfen lassen, zum Beispiel gegen Grippe oder Keuchhusten.
Wie der Regierungsrat
nun beschlossen hat, wird es den Zürcher Apothekerinnen und Apothekern ab 2025 ermöglicht, alle Impfungen gemäss dem nationalen Impfplan vorzunehmen. So kann man sich ab Januar in Apotheken auch gegen Pneumokokken oder Gürtelrose impfen lassen.
Voraussetzung ist, dass die impfwillige Person mindestens 16 Jahre alt ist und dass keine Kontraindikation, Schwangerschaft (ausser bei Impfungen wegen ärztlicher Verschreibung), Immunschwäche oder Autoimmunkrankheit vorliegt.
Ausgenommen bleiben auch Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Gelbfieber, ferner Impfungen im Off-Label-Bereich.
Impfen in der Apotheke: Die Kantonalen Unterschiede