Die Berner Kantonsregierung veröffentlichte Ende November
einen Bericht, der eine Kompetenzverschiebung im Hausarzt-Bereich auslotete: Was wäre, wenn Pflegepersonal hier weitergehende Aufgaben übernähme? Was, wenn insbesondere Advanced Practice Nurses eine stärkere Rolle in der Betreuung chronisch kranker Patientinnen und Patienten übernähmen?
«Dies entlastet die ärztlichen Fachpersonen und entschärft Versorgungsengpässe», lautete das – wenig überraschende – Fazit. Es sei zu erwarten, dass man auf diesem Weg neue integrierte Versorgungsmodelle entwickeln könnte, was wiederum «die nachhaltige und flächendeckende Gesundheitsversorgung im Kanton Bern verbessern wird, mit positiven Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung als auch auf die Arbeitsbedingungen für Gesundheitsdienstleistende.»
Beratungsstelle und Impulsprogramm
Der Berner Regierungsrat soll diverse Beschleunigungsmassnahmen prüfen – zum Beispiel die Schaffung einer Beratungsstelle für Arztpraxen und Gemeinden, die sich für das APN-Modell interessieren. Oder ein Impulsprogramm zur Förderung von APN-Ausbildungsabschlüssen. Ferner sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit Pflegefachleute im Kanton Bern niederschwellige Aufgaben von Hausärzten übernehmen dürfen, etwa die Verschreibung bestimmter medikamentöser Therapien.
Aber vor allem muss der Kanton aber auf Bundesebene aktiv werden. Denn hier liegt der heikle Punkt: Die Verlagerung von Aufgaben zwischen Ärzten und Pflegepersonal und die Einführung von Advanced Practice Nurses als Faktor im Gesundheitswesen verlangt nach diversen nationalen Gesetzesänderungen. Der Beruf hat gar keine eigene Zulassung, zudem können die APN ihre weitergehenden Dienstleistungen nicht über die heutigen Krankenkassen-Tarife abrechnen.
Praktischerweise listet die Gesundheitskommission des Grossen Rates von Bern alle Gesetze auf, die in Bern – im Bundeshaus – geändert werden müssten:
- Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG; SR 811.21)
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG
- Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung).