Vor der entscheidenden Gläubigerversammlung am 25. Oktober liegen die Nerven bei der GZO und deren Gläubigern blank. An diesem Tag findet die Versammlung der Gläubiger der 170-Millionen-Franken-Anleihe des zahlungsunfähigen Spitals in Wetzikon statt. Noch
am Montag gab sich die Gläubigergruppe von Clearway Capital zwar zuversichtlich, den Plan des Spitals Wetzikon zu blockieren.
Spital nahm Stellung zu Gläubiger-Vorschlägen
Doch gestern hat sich die GZO Spital Wetzikon zu Wort gemeldet und eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Gläubigergruppe veröffentlicht.
Mit dieser Stellungnahme ist die Gläubigergruppe nicht einverstanden. Sie enthalte «zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten». Dies, obwohl die Gläubigergruppe in den öffentlichen Verlautbarungen, Präsentationen und auf ihrer Website alles «richtiggestellt» habe.
Gläubigergruppe kontert
Die Gläubigergruppe doppelt deshalb nach und betont nochmals unter anderem Folgendes:
- Die Vorschläge führten nicht zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger.
- Die GZO weise die Bewertungen der Gläubigergruppe zurück, lege aber keine eigene Bewertung vor. Trotzdem wolle das GZO, dass die Gläubiger einen Abschlag akzeptieren.
- Die GZO-Gläubigergruppe sei nach wie vor überzeugt davon, dass die Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren für das Spital sei. Die GZO müsse versuchen, ihre Vermögenswerte zu verwerten, anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der Gläubiger weiter zu verfolgen.
Zwischen dem Spital und der Gläubigergruppe herrscht seit einiger Zeit ein
Streit um die Zukunft des Spitals. Das Spital Wetzikon gehört einer Aktiengesellschaft, Aktionäre sind zwölf Gemeinden im Zürcher Oberland.
Die kleine Gläubigergruppe Clearway Capital besitzt lediglich 6,56 Prozent des Gesamtwertes der Anleihe. Sie will für den 25. Oktober genug Stimmen sammeln, um den vom GZO-Verwaltungsrat geplanten Schuldenschnitt abzuwenden und eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre zu erzwingen.