GZO Spital Wetzikon: Ein erster Dämpfer

Am Mittwoch sollte die Gemeindeversammlung von Bubikon über eine Kapitalspritze für das Regionalspital entscheiden. Sie stimmte zu – aber nun geht der Fall in eine weitere Runde.

, 11. Juni 2025 um 15:06
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Gespalten: Bubikon im Bezirk Hinwil, Kanton Zürich  |  Gemeinde Bubikon
Die bisherige Bilanz war aus Sicht des GZO-Leitung hervorragend: In den vergangenen Tagen stellten sich drei der zwölf Aktionärsgemeinden hinter das Spital Wetzikon respektive hinter dessen nötige Kapitalerhöhung. Zuletzt beschloss die Gemeindeversammlung von Grüningen am Dienstag, beim darbenden Regionalspital 1,6 Millionen Franken einzuschiessen. Dabei fanden sich – wie zuvor in Fischenthal und bei der Konsultativabstimmung in Dürnten – fast keine Gegenstimmen.
Am Mittwochabend folgte dann ein Spezialfall: In Bubikon hatte sich der Gemeinderat im Vorfeld gegen eine Beteiligung ausgesprochen. Aber auch hier gab es ein eher positives Signal für das Spital: Die Gemeindeversammlung beschloss, dass Bubikon den Kostenanteil von 3,1 Millionen Franken an die Kapitalerhöhung leisten soll.
Allerdings: Entschieden ist nun doch noch nichts. Denn es folgte der Antrag, dass die Sache an der Urne entschieden werden solle, und diesem Wunsch nach einem fakultativen Referendum kam die Versammlung nach. Nun wird die entscheidende Urnenabstimmung am 30. November 2025 stattfinden.

Eher knapper Entscheid

Bemerkenswert ist auch, dass die Grundsatz-Abstimmung bei weitem nicht so klar ausfiel wie in Fischenthal, Dürnten und Grüningen: Der Ja-Stimmen-Anteil betrug 52 Prozent. Eine Rolle mag dabei gespielt haben, dass das Spital in Wetzikon von Bubikon nicht näher ist wie das Spital in Männedorf, und auch das Spital in Uster liegt nur wenig ferner.
In einer weiteren Trägergemeinde, in Rüti, stellte sich der Gemeinderat gegen die Kapitalerhöhung. Dort entscheiden die Stimmberechtigten ebenfalls am 30. November an der Urne.
Insgesamt 50 Millionen Franken braucht das Spital, um sich vor dem Konkurs zu retten. Die Verantwortlichen haben einen Sanierungsplan erarbeitet. Dieser sieht vor, dass sich das Spital mit einem straffen Kostenmanagement, die Gläubiger mit einem Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen und die Aktionärsgemeinden mit einer Rekapitalisierung an der Sanierung beteiligen. Die Gemeinden zahlen das Geld nur dann, wenn sich die Gläubiger tatsächlich über die Sanierung einigen.

Die GZO-Entscheide

Gemeindeversammlungen:
11. Juni 2025: Bubikon
17. Juni 2025: Seegräben
23. Juni 2025: Bauma (vorberatend)
Urnenabstimmungen:
30. November 2025: Bäretswil, Bauma, Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald, Wetzikon

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