Erste Bodycams für Notfallpersonal in Deutschland

Ab Mitte Januar werden Mitarbeitende der Notaufnahmen am Klinikum Dortmund als erste in Deutschland testweise mit Bodycams ausgestattet.

, 15. Januar 2026 um 07:02
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Mit solchen Bodycams wird das Notfallpersonals des Klinikum Dortmund ausgestattet. Bild: Screenshot/WDR
Ab Mitte Januar 2026 testet das Klinikum Dortmund als eines der ersten Krankenhäuser in Deutschland den Einsatz von Bodycams für Notfallpersonal. Ziel ist es, Gewalt gegen Mitarbeitende zu reduzieren.
Die Kameras sollen ausschliesslich in eskalierenden Situationen eingeschaltet werden – niemals während medizinischer Behandlungen oder vertraulicher Gespräche, heisst es in einem TV-Beitrag des «Westdeutschen Rundfunks WDR». Aufnahmen könnten zudem als Beweismittel für Hausverbote oder Strafanzeigen dienen.

Kontroverse um Wirksamkeit

Die Entscheidung ist umstritten. Simon Härtel, Pflegedirektor im Ev. Krankenhaus Mülheim an der Ruhr, äusserte gegenüber dem «WDR» Zweifel an der deeskalierenden Wirkung: «Wenn Patienten ohnehin schon aggressiv sind, könnten Bodycams sogar einen gegenteiligen Effekt haben: ‚Hören Sie mal, warum nehmen Sie mich jetzt noch auf?‘»
In Dortmund teilt man diese Bedenken nicht. Das Klinikum hofft auf eine vorbeugende Wirkung und eine Unterstützung bei der Beweissicherung im Falle von Straftaten. Allerdings zeigen Studien aus dem Polizeibereich, dass der Einsatz von Bodycams nicht automatisch abschreckend wirkt.
Das Nationale Zentrum für Kriminalprävention fand keine eindeutige kriminalpräventive Wirkung. Eine Untersuchung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW aus dem Jahr 2019 stellte sogar fest, dass in Schichten mit Bodycams mehr Polizisten angegriffen wurden.

Herausforderungen in sensiblen Bereichen

Besonders heikel bleibt der Schutz von Patientendaten und Persönlichkeitsrechten. Das Klinikum will die Kameras nur in kritischen Situationen einsetzen und das Gegenüber vorher informieren. Dennoch ist der Schutz unbeteiligter Patienten, etwa auf Fluren, schwierig, da Rückschlüsse auf Krankheiten oder Aufenthaltsgründe möglich sind – etwa in Psychiatrie, Suchtmedizin oder auf der Geburtsstation.
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