Bundesrat genehmigt neue Tarife – und schon hoffen alle auf Änderungen

Fachärzte, Privatspitäler und die Pharma-Industrie finden die Tarife «untauglich» und «schlecht konzipiert».

, 30. April 2025 um 14:34
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Symbolbild: Unsplash
Ab nächstem Jahr gilt nicht mehr der alte Tarif Tarmed. Neu gibt es den Tarif Tardoc und ambulante Pauschalen. Der Bundesrat hat das neue Gesamt-Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt. Allerdings ist die Bewilligung auf drei Jahre befristet, damit nach der Einführung des neuen Systems noch Anpassungen vorgenommen werden können.
Der Bundesrat plädiert laut seiner Mitteilung an alle Akteure des Gesundheitswesens, diesen Tarifwechsel mit Geduld zu begleiten. Das neue Gesamt-Tarifsystem sei dynamisch und soll sich stetig weiterentwickeln.
Doch bereits hoffen alle Akteure ungeduldig darauf, dass das Tarifsystem bei Bedarf möglichst schnell verändert werden kann.
Der Spitalverband H-Plus spricht von einem «lernenden» ambulanten Gesamt-Tarifsystem. Die H-Plus-Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer teilt mit, dass Preiserhöhungen im ambulanten Bereich «zwingend notwendig» seien. Nur so sei die dramatische Unterfinanzierung im spitalambulanten Bereich von 25 Prozent zu beheben.
Der Krankenkassenverband Prio-Swiss steht hinter dem neuen Tarif. Auch den Krankenkassen ist es aber enorm wichtig: «Das neue Gesamt-Tarifsystem wird künftig fortlaufend überarbeitet und angepasst, um eine sachgerechte Vergütung der erbrachten Leistungen sicherzustellen.»
FMH-Präsidentin Yvonne Gilli sagt: «Die neuen Tarifstrukturen ermöglichen die längst fällige, zeitgemässe Gestaltung der ambulanten Medizin in Tarifpartnerschaft. So können wir Ärztinnen und Ärzte künftig mitwirken, damit Leistungen fair bewertet werden und die Bevölkerung effizient und gut versorgt wird.» Sie ist überzeugt, dass die Mängel einzelner Pauschalen frühzeitig erkannt und rasch korrigiert werden können.

Die drei unzufriedenen Parteien

Es gibt auch drei Akteure im Gesundheitswesen, die generell unzufrieden sind, dass der Bundesrat den Tarif überhaupt genehmigt hat: Fachärzte, Privatspitäler und die Pharma-Industrie.
Zehn Fachgesellschaften, welcher rund 5500 Fachärzte angehören, bemängeln, dass die ambulanten Pauschalen in ihren Fachgebieten unausgereift seien. Es seien oft sehr einfache und sehr komplexe Operationen in einer einzigen Pauschale zusammengefasst worden und würden damit auch gleich vergütet.
Das werde unweigerlich zu einer Selektion führen, weil Leistungserbringer nur noch die sehr einfachen Operationen ambulant durchführen und die nicht kostendeckenden komplexen Operationen nicht mehr. Die unerwünschte Folge wäre eine Verschiebung der nicht kostendeckenden Operationen in die öffentlichen Spitäler. Diese müssten dann diese defizitären Operationen durchführen.
Der Branchenverband Interpharma warnt vor «erheblichen Risiken für die Patienten sowie für den Pharmastandort. Denn der Einbezug der Medikamentenkosten in Pauschalen schafft den gefährlichen Fehlanreiz, die Patienten mit den günstigsten und nicht den am besten geeigneten Medikamenten zu behandeln. Zudem werde es dadurch viel schwieriger, dass neue innovative Medikamente von den Krankenkassen bezahlt und damit für Patienten erhältlich werden.
Den Privatspitälern geht die Überführung von Einzelleistungen in Pauschaltarife zu schnell. Auch sie forderten im Vorfeld, die Einführung des neuen Tarifs zu verschieben.

Was seit letztem Jahr noch geändert hat

Schon vor der Genehmigung gab es Änderungen am Entwurf zum neuen Tarifsystem. Umstritten waren etwa die medizinische Interpretation und die Abrechnungsregeln der Tarife für Notfälle und dringliche Konsultationen.
Auch sind gegenüber der vom Bundesrat teilgenehmigten Fassung der ambulanten Pauschalen rund 140 Positionen aus dem Katalog der Pauschalen gestrichen worden, damit die Pauschalen vorwiegend in den Spitälern und weniger in Arztpraxen zur Anwendung gelangen.
Die verbleibenden 315 ambulanten Pauschalen machen in ihrer aktuellen Version 13 Prozent des Gesamtvolumens der ambulanten Kosten aus. Bei den Arztpraxen beträgt der Anteil 9 Prozent des Gesamtkostenvolumens (20 Prozent in der vorherigen Version), bei den Spitälern sind es 19 Prozent. Die Forderung des Bundesrates, das Volumen der von den Pauschalen betroffenen Kosten in den Arztpraxen zu halbieren, ist damit erfüllt.

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