Ein 80-jähriger Arzt aus Neuenburg, dem der Kanton wegen seines Alters die Erneuerung der Praxisbewilligung verweigerte, bekam vor dem Bundesgericht Recht.
Nachdem Neuenburg beschlossen hatte, ein Maximalalter für Ärzte einzuführen, widersprach nun das am 14. April 2025 gefällte Urteil des höchsten Gerichts. Im Medizinalberufe-Gesetz seien die Kriterien für die Berufsausübung abschliessend aufgezählt – und diese sähen keine Altersgrenze für bewilligungspflichtige Berufsleute vor.
Auch wenn «die Kantone über einen begrenzten Spielraum verfügen, um ergänzende Bestimmungen zu erlassen», könne in diesem Rahmen keine Altersgrenze vorgeschrieben werden, so das Bundesgericht.
Ausnahme Neuenburg
Das Bundesgericht verbietet jedoch nicht jegliche Regulierung: Es erlaubt den Kantonen, regelmässige Gutachten zur Beurteilung der Fähigkeit von Fachkräften zur Ausübung ihrer Tätigkeit einzuführen und zeitlich begrenzte Bewilligungen zu erteilen.
Solche Praktiken gibt es bereits in mehreren Kantonen: Im Wallis, in Genf und in Freiburg ist eine Beurteilung ab 70 Jahren erforderlich. In der Waadt prüft der Kantonsarzt die individuelle Situation ab dem Alter von 78 Jahren. In den Kantonen Jura und Bern gibt es derzeit keine altersabhängigen Kontrollen.
Nach Angaben von RTS praktizierten im Jahr 2024 in der Schweiz noch 338 Ärzte, die über 80 Jahre alt waren.