Aargau: Kanton darf verurteiltem Arzt Bewilligung entziehen
Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.
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Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.
Gewalt, Beleidigungen und rassistisches Verhalten gegenüber dem Personal des HFR haben einem Patienten eine Verurteilung eingebracht.
In Zürich ist ein Arzt wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt worden. Im Aargau darf er weiter praktizieren.
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Die Kantonsspitalgruppe HFR und das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit hatten eine Ausschreibung für ein neues Klinik-Informationssystem durchgeführt. Das Angebot der Firma Cistec erhielt den Zuschlag – eine Premiere in der Westschweiz.
Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrats kritisiert die hohen Gehälter einiger Krankenkassenmanagern und schlägt eine gesetzliche Deckelung vor.
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