Bundesgericht gegen Altersgrenze für Ärzte

Neuenburg wollte eine Altersgrenze für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit festlegen. Das Bundesgericht befand, dass nur eine Kompetenzbeurteilung ein Berufsverbot rechtfertigen kann.

, 2. Juni 2025 um 05:48
image
Bild: PD Tribunal fédéral
Ein 80-jähriger Arzt aus Neuenburg, dem der Kanton wegen seines Alters die Erneuerung der Praxisbewilligung verweigerte, bekam vor dem Bundesgericht Recht.
Nachdem Neuenburg beschlossen hatte, ein Maximalalter für Ärzte einzuführen, widersprach nun das am 14. April 2025 gefällte Urteil des höchsten Gerichts. Im Medizinalberufe-Gesetz seien die Kriterien für die Berufsausübung abschliessend aufgezählt – und diese sähen keine Altersgrenze für bewilligungspflichtige Berufsleute vor.
Auch wenn «die Kantone über einen begrenzten Spielraum verfügen, um ergänzende Bestimmungen zu erlassen», könne in diesem Rahmen keine Altersgrenze vorgeschrieben werden, so das Bundesgericht.

Ausnahme Neuenburg

Das Bundesgericht verbietet jedoch nicht jegliche Regulierung: Es erlaubt den Kantonen, regelmässige Gutachten zur Beurteilung der Fähigkeit von Fachkräften zur Ausübung ihrer Tätigkeit einzuführen und zeitlich begrenzte Bewilligungen zu erteilen.
Solche Praktiken gibt es bereits in mehreren Kantonen: Im Wallis, in Genf und in Freiburg ist eine Beurteilung ab 70 Jahren erforderlich. In der Waadt prüft der Kantonsarzt die individuelle Situation ab dem Alter von 78 Jahren. In den Kantonen Jura und Bern gibt es derzeit keine altersabhängigen Kontrollen.
Nach Angaben von RTS praktizierten im Jahr 2024 in der Schweiz noch 338 Ärzte, die über 80 Jahre alt waren.
  • Bundesgerichts-Urteil 2C_486/2024 vom 14. April 2025. Zur Medienmitteilung.

  • recht
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image

Oberarzt zuwenig beaufsichtigt: Chefärztin mit 10’000 Franken gebüsst

Darf eine Chefärztin bestraft werden, weil ein Oberarzt fragwürdige Theorien in die Therapie einbringt? Das Bundesgericht schafft Klarheit: Wer medizinische Verantwortung trägt, muss auch leitende Ärzte überwachen.

image

Pädokriminalität im OP: Das Gesundheitssystem des Schweigens

In Frankreich beginnt der Prozess gegen einen Chirurgen, der in Spitälern hunderte Minderjährige sexuell missbraucht hat. Es geht dabei auch um die Verantwortung im ganzen Gesundheitssystem.

image

Neuenburgs grösstes Labor im Visier der Justiz

Verdacht auf ungetreue Geschäftsführung und Veruntreuung: Die Staatsanwaltschaft Neuenburg eröffnet eine Strafuntersuchung gegen die ehemalige Leitung der Stiftung Admed.

image

Arzt vor Gericht, weil er Entwurmungsmittel verschrieben hat

War es während der Pandemie zulässig, zum Wohl der Patienten ein Wurmmittel zum Off-Labe-Use zu verschreiben? Ein Schwyzer Gericht muss entscheiden.

image

BAG: Whistleblowing-Plattform soll Missstände aufdecken

Integrität, Transparenz, Weitergabe von Vorteilen: Das Bundesamt für Gesundheit betreibt neu eine Whistleblowing-Plattform, um Verstösse zu melden.

image

Wenn Ärzte und Spitäler ins Visier von Fake-Bewertungen geraten

Gefälschte Bewertungen können dem Ruf von Arztpraxen und Spitälern schaden. Anwältin Sandra Hanhart erklärt, wann Plattformen für solche Fake-Bewertungen haften.

Vom gleichen Autor

image

Daniel Lüscher im Verwaltungsrat von Swiss Medical Network

Präsident des Kantonsspitals Aarau soll insbesondere zum Aufbau der Versorgungsregion Aare-Netz beitragen.

image

HUG: Interims-Direktorin für digitale Transformation

Nach der Beförderung von Jean-François Pradeau zum stellvertretenden Generaldirektor übergibt das Genfer Unispital den Bereich Digitalisierung und AI an Christine Morisseau.

image

Wenn Erwartungen den Behandlungserfolg prägen

Glaube wirkt mit: Eine neue Studie zeigt, wie positive Erwartungen und gute Kommunikation den Behandlungserfolg verbessern können.