Im Kanton Basel-Landschaft wird ab Ende Mai 2025 ein Stück Bürokratie abgebaut: Angestellte Gesundheitsfachpersonen benötigen künftig keine eigene Berufsausübungsbewilligung (BAB) mehr – sofern sie nicht selbstständig tätig sind und keine leitende Funktion übernehmen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion passt ihre Praxis an und nutzt den Handlungsspielraum im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). Ziel sei es, den administrativen Aufwand für Gesundheitsdienstleister zu senken und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu sichern, so die
Mitteilung.
Was sich konkret ändert: Nur noch Fachpersonen, die auf eigene Rechnung arbeiten oder die fachliche Leitung eines Betriebs innehaben, brauchen im Baselbiet eine BAB. Wer angestellt ist und unter fachlicher Aufsicht arbeitet – etwa Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten – kann ohne eigene Bewilligung tätig sein und abrechnen.
Ergänzt wird die Änderung durch die Einführung von Betriebsbewilligungen, die sicherstellen, dass Qualitätsstandards eingehalten werden.