Baselbiet bremst Bürokratie – zumindest ein bisschen

Im Kanton Basel-Landschaft brauchen angestellte Gesundheitsfachpersonen ab Ende Mai 2025 keine Berufsausübungsbewilligung mehr – solange sie unter Aufsicht arbeiten.

, 3. April 2025 um 12:12
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Angstellte Physiotherapeuten brauchen im Baselbiet keine BAB mehr. Bild: Unsplash
Im Kanton Basel-Landschaft wird ab Ende Mai 2025 ein Stück Bürokratie abgebaut: Angestellte Gesundheitsfachpersonen benötigen künftig keine eigene Berufsausübungsbewilligung (BAB) mehr – sofern sie nicht selbstständig tätig sind und keine leitende Funktion übernehmen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion passt ihre Praxis an und nutzt den Handlungsspielraum im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). Ziel sei es, den administrativen Aufwand für Gesundheitsdienstleister zu senken und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu sichern, so die Mitteilung.
Was sich konkret ändert: Nur noch Fachpersonen, die auf eigene Rechnung arbeiten oder die fachliche Leitung eines Betriebs innehaben, brauchen im Baselbiet eine BAB. Wer angestellt ist und unter fachlicher Aufsicht arbeitet – etwa Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten – kann ohne eigene Bewilligung tätig sein und abrechnen.
Ergänzt wird die Änderung durch die Einführung von Betriebsbewilligungen, die sicherstellen, dass Qualitätsstandards eingehalten werden.
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