Bald erhält jeder automatisch ein Patientendossier

Die Zahlen zum Elektronischen Patientendossier sind kläglich, obwohl der Bund seit zwei Jahren versucht, es populär zu machen.

, 28. Juni 2023 um 13:39
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Das EPD-Büro in Sion: In der Westschweiz wurde bisher der grösste Teil der elektronischen Dossiers eröffnet. | Kanton Wallis
Der Bundesrat wagt einen weiteren Anlauf: Das Elektronische Patientendossier (EPD) soll endlich breit eingeführt werden. Bisher waren die Ergebnisse dieser Bemühungen kläglich. Und private Anbieter versuchen sogar, eigene Dossiers auf den Markt zu bringen, wie Medinside berichtete.

Es machen zu wenig mit

Obwohl eigentlich bereits heute alle Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime verpflichtet wären, das EPD einzusetzen und alle behandlungsrelevanten Informationen darin einzutragen, machen noch nicht einmal die Hälfte dieser Institutionen mit.

Neue Pflicht für Ärzte und Apotheken

Von 276 Spitälern haben sich erst 120 dem EPD angeschlossen. Von den gut 1500 Alters- und Pflegeheimen sind es sogar erst ein Drittel.
Doch nun will der Bundesrat auch Arztpraxen, Apotheken und Physiotherapien dazu verpflichten, sich dem EPD anzuschliessen.

Jeder erhält EPD automatisch

Seit letztem Jahr könnte die Bevölkerung freiwillig ein EPD eröffnen. Doch kaum jemand tat dies. Nicht einmal 20'000 Dossiers wurden eröffnet, dies vor allem in der Westschweiz, in der Deutschschweiz waren es nur gerade 2800, im Tessin sogar nur 600.
Der Bundessrat will deshalb für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, automatisch ein EPD eröffnen. Freiwillig ist dann nur noch der Entscheid, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben.

Widersprechen möglich

Wer kein Dossier will, muss beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung des EPD einlegen. Künftig müssen sich die Kantone auch sonst mehr ums EPD kümmern: Sie müssen überwachen, dass sich die Einrichtungen ans EPD anschliessen und sie müssen dafür sorgen, dass die Bevölkerung ein EPD erhält. Sie müssen auch die EPD-Anbieter finanzieren.
Der Bundesrat betont, dass die Sicherheit der Gesundheitsdaten oberste Priorität habe und die «höchsten Sicherheitsstandards» gälten.

Daten für die Forschung

Trotzdem will der Bundesrat, dass die medizinischen Daten auch wissenschaftlich ausgewertet werden können. EPD-Inhaber können deshalb mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung auch die nicht anonymisierten medizinischen Daten in ihrem EPD für Forschungszwecke zur Verfügung stellen können. Bis Oktober wartet der Bundesrat nun auf Reaktionen auf sein Vorhaben.

Das bietet das EPD

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung elektronischer Dokumente und Daten mit Informationen über die Gesundheit. Gespeichert werden zum Beispiel Laborwerte, Operationsberichte oder Medikamentenrezepte.
Ärzte, Apotheken, Pflegefachleute oder Therapeuten können die medizinischen Informationen nutzen und jeweils ergänzen.
Das EPD soll künftig auch als elektronischer Impfausweis dienen. Ausserdem können sich die Nutzer an die Einnahme von Medikamenten erinnern lassen.
Das EPD soll vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachpersonen erleichtern und aufwändige Rückfragen oder das Anfordern von Dokumenten dereinst unnötig machen.

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