Wann ein Entscheid zur KSA-Rettung zu erwarten ist

Das Kantonsspital Aarau ist in ernste finanzielle Schieflage geraten. Nun muss das Kantonsparlament eine dringend nötig gewordene Finanzhilfe absegnen.

, 18. November 2022 um 07:59
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Gegen einen Entscheid könnte ein Referendum ergriffen werden. | Screenshot Tele M1
Das Kantonsspital Aarau (KSA) muss Vermögenswerte 240 Millionen Franken tiefer bewerten. Mit der dünnen Eigenkapitaldecke würde diese Wertberichtigung aber einen vollständigen Kapitalverlust oder eine Überschuldung auslösen. Deshalb hat das KSA am Freitagmorgen ein Gesuch um eine Finanzspritze an den Kanton gestellt.
Der Aargauer Regierungsrat wird das Finanzhilfegesuch nun prüfen, wie der Kanton fast gleichzeitig mitteilt. Die Regierung werde mögliche Varianten zur Bilanzsanierung des grössten Aargauer Spitals ausarbeiten. Voraussichtlich werde sich das Gremium noch in diesem Jahr mit dem Geschäft befassen und das Vorgehen beraten.

Referendum wäre möglich

Je nach Sanierungskonzept soll im ersten Quartal 2023 eine Kreditvorlage an das Kantonsparlament erstellt werden. Mit einem Entscheid sei voraussichtlich im Sommer 2023 zu rechnen, heisst es. Und je nach Auslegung könnte eine öffentliche Anhörung erforderlich sein, aber auch das Referendum ergriffen werden; dann müsste das Stimmvolk entscheiden.
Die Aargauer Regierung wurde im Vorfeld über diesen Schritt informiert, wie Kommunikationsleiter Michel Hassler vom Departement Gesundheit und Soziales gegenüber Medinside schreibt. Die Regierung hat sich laut Mitteilung im Rahmen der Eigentümergespräche sowie der Gespräche zum Neubau laufend über die Situation des Spitals informieren lassen. Beim Kanton erwartet man zurzeit zudem keine weiteren Gesuche von anderen Spitälern. Das Kantonsspital Baden hält nach eigenen Angaben ein Impairment als derzeit für nicht notwendig.

Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen

Gleichzeitig wird der Regierungsrat weitere Themen angehen, etwa die künftige strategische Ausrichtung des Kantonsspitals, mögliche Sanierungsmassnahmen oder «die personelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats». Falls nötig wolle man auch weitere Massnahmen prüfen. In diesem Zusammenhang gebe es im Sinne einer kurzfristigen Reaktion aber noch keine Ansätze zu kommunizieren.
Klar ist: Die ausserordentliche Wertkorrektur in der Bilanz wird sich auch auf das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 auswirken. Der Kanton Aargau könne den Abschreiber aber unter anderem durch die Ausschüttungen der Nationalbank und höheren Steuereinnahmen finanziell abfedern und voraussichtlich weitgehend auffangen, heisst es. Eine genaue Aussage dazu sei jedoch erst mit dem Jahresergebnis im März 2023 möglich.

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