Taxpunkte: Teil-Einigung in der Ostschweiz

Die Ärztegesellschaften und die HSK beschliessen 3 Rappen höheren Taxpunktwert.

, 17. Juni 2024 um 12:54
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Hier soll die Tarifautonomie leben: Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG.
Die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften und die Einkaufsgemeinschaft HSK einigen sich auf einen um 3 Rappen erhöhten Taxpunktwert. Er gilt ab Juli 2024 für die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den beiden Appenzell sowie in Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau.
Der Vertrag beendet einen jahrelangen vertragslosen Zustand.
Die HSK vertritt Helsana, Sanitas und KPT. Neu gilt nun ein Wert von 86 Rappen. Ferner verzichten die Versicherer für die Zeit seit 2021 auf Rückzahlungen. Die entsprechende Beschwerde der HSK beim Bundesverwaltungsgericht wird zurückgezogen.
De facto ist der Unterschied nicht gross: Nachdem sich Ärzte und Versicherer seit 2019 nicht einigen konnten über die Höhe der Entschädigung, beschlossen die Ostschweizer Kantonsregierungen bereits im November 2023, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen; dieser Wert gelte für Leistungen ab 2021.
Allerdings ist die Einigung doch ein Schritt zurück zur Wahrung der Tarifautonomie. «Mit der Lösungsfindung am Verhandlungstisch nehmen die Vertragspartner ihre gesetzlich vorgesehene Verantwortung im Sinne des Verhandlungsprimats wahr und bekennen sich zu ihrer aktiven, gestalterischen Rolle im Sinne der Tarifautonomie», kommentieren die Partner den Schritt.
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