Tarifstreit: Regierung setzt stationäre Spitaltarife fest

Der Regierungsrat des Kantons Glarus legt erneut die Fallpauschalen für stationäre Behandlungen zwischen dem Krankenversicherer CSS und dem Kantonsspital Glarus fest.

, 2. Juni 2023 um 06:00
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Tarifneuordnung im Kanton Glarus. | Unsplash
Da in den Verhandlungen zwischen dem Kantonsspital Glarus (KSGL) und der CSS keine Einigung über die Tarife erzielt werden konnte, musste der Regierungsrat nach Anhörung der Parteien und des Preisüberwachers die Tarife festlegen.
Die festgelegten Fallpauschalen für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich Akutsomatik der Kantonsspital Glarus AG (KSGL) gegenüber der CSS Kranken-Versicherung (CSS) für die Jahre 2020 bis 2023 betragen:
  • 2020: 9'927 Franken
  • 2021: 9'917 Franken
  • 2022: 9'921 Franken
  • Ab 2023 unbefristet: 10'212 Franken

Erhöhung auch teuerungsbedingt

Der Entscheid basiert auf einem gesamtschweizerischen Betriebsvergleich auf der Basis der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Fallkosten.
Die deutliche Tariferhöhung für das Jahr 2023 widerspiegelt die steigenden Kosten der Spitäler, die unter anderem auf den Fachkräftemangel und die Teuerung zurückzuführen sind.

Nicht die erste Festlegung

Bereits für die Jahre 2017 bis 2019 konnten sich das KSGL und die CSS nicht auf einen Tarif einigen, weshalb der Regierungsrat die Tarife hoheitlich festlegen musste. Eine Beschwerde der CSS gegen die Tariffestsetzung für das Jahr 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Die erneute Festsetzung der Tarife basiert auf der vom Bundesverwaltungsgericht bereits damals bestätigten Methodik.
Der Entscheid des Regierungsrates ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
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