Ärztin durfte psychisch kranker Frau beim Tod helfen
Für Sterbehilfe braucht es nicht zwingend ein psychiatrisches Gutachten. Das Bundesgericht hat eine Ärztin freigesprochen.
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Für Sterbehilfe braucht es nicht zwingend ein psychiatrisches Gutachten. Das Bundesgericht hat eine Ärztin freigesprochen.
2022 begleitete die Sterbehilfe-Organisation über 1000 Menschen in den Tod. Das sind 15 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Mitgliederanzahl ist so hoch wie noch nie.
Die Ärztekammer hat den überarbeiteten Richtlinien der Akademie der Medizinischen Wissenschaften zugestimmt. Diese werden nun in die FMH-Standesordnung übernommen.
Kürzlich hat das italienische Verfassungsgericht entschieden, dass Beihilfe zum Suizid in Ausnahmefällen straffrei sein soll. Doch viele Ärzte wollen nicht, dass Sterbehilfe zu ihren Aufgaben gehören soll.
Im Kanton Waadt hat ein Arzt die Grenzen der direkten und indirekten Sterbehilfe überschritten.
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Der Ständerat überweist die Motion Wasserfallen an die zuständige Kommission. Man nennt dies Verzögerungstaktik.
Ambitionslos und verantwortungslos - die SP-Nationalrätin Ursula Zybach ist vom Bericht des Bundesrats enttäuscht.