Gericht verurteilt Arzt wegen Sterbehilfe

Im Kanton Waadt hat ein Arzt die Grenzen der direkten und indirekten Sterbehilfe überschritten.

, 1. Oktober 2019 um 07:25
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Ein 44-jähriger Arzt aus dem Kanton Waadt ist wegen aktiver Sterbehilfe zu zwei Jahren Gefängnis bedingt verurteilt worden. Der in Pully praktizierende Arzt hatte einer schwer kranken Patientin das Medikament Curare gespritzt. Die Injektion führte schliesslich zum Tod. 
Der Mann habe die Grenzen der direkten und indirekten Sterbehilfe überschritten, urteilt das Gericht laut einem Bericht im «Bieler Tagblatt». Der Angeklagte habe das Medikament in der Absicht mitgebracht, seine Patientin zu töten. Und nicht wie von ihm vorgebracht zur Pflege. Es bestünden aber erhebliche Zweifel, ob die Tat geplant war.

Ehrenwerte Absichten dahinter

Die 86-jährige Patientin litt unter einer schweren Herz- und Lungenkrankheit und zeigte Anzeichen von Demenz. Die Frau hatte in einer Erklärung zudem lebensverlängernde Therapien um jeden Preis abgelehnt.
Der Arzt war überzeugt gewesen, seine Patientin stehe kurz vor dem Tod. Zugute hielt das Gericht dem Mediziner seine ehrenwerten Absichten das Leiden der Frau zu lindern und das nicht existente Rückfallrisiko.

Strafmass ab fünf Jahren möglich gewesen

Der Hausarzt der Frau hatte das Ableben der Frau als «natürlichen Tod» deklariert. Die Spitaldirektorin des Rehazentrums Sylvana des Unispitals Lausanne, welcher die Umstände des Todes verdächtig vorkamen, zeigte den Fall bei den Behörden an.
Das Bezirksgericht in Vevey setzte die bedingte Gefängnisstrafe für fünf Jahre zur Bewährung aus. Möglich gewesen wäre ein Strafmass ab fünf Jahren wegen vorsätzlicher Tötung. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt davon, dass der Mediziner allein über das Schicksal der kranken Frau entschieden habe.

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