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Ärztin durfte psychisch kranker Frau beim Tod helfen
Für Sterbehilfe braucht es nicht zwingend ein psychiatrisches Gutachten. Das Bundesgericht hat eine Ärztin freigesprochen.
, 28. Juni 2023 um 14:35Symbolbild: Günter Havlena auf PixabayOhne Fachgutachten
Abklärungen reichten
«Wohlerwogen»
Weiterer Artikel über ärztliche Sterbehilfe
Nach dem milden Urteil für die Sterbehelferin Erika Preisig zeigt sich: Sterbehilfe für psychisch Kranke ist zwar nicht illegal. Aber äusserst heikel.Artikel teilen
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