Sterben und Tod: Grünes Licht für neue SAMW-Richtlinien

Die Ärztekammer hat den überarbeiteten Richtlinien der Akademie der Medizinischen Wissenschaften zugestimmt. Diese werden nun in die FMH-Standesordnung übernommen.

, 23. Mai 2022 um 12:19
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Patientinnen und Patienten am Lebensende zu behandeln und zu begleiten, gehört zu den zentralen Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten. Die Richtlinien der der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) «Umgang mit Sterben und Tod» bieten die entsprechenden Leitplanken zu Themen wie Selbstbestimmung, Leiden und Leidenslinderung, der Verzicht auf Nahrung oder lebenserhaltende medizinische Massnahmen. 
In den SAMW-Leitlinien geregelt wird ebenso die ärztlich assistierte Suizidbeihilfe. Die Ärztekammer* hatte am 25. Oktober 2018 die Übernahme der Richtlinien in das ärztliche Standesrecht abgelehnt, weil ihr die Bestimmung zur ärztlich assistierten Suizidbeihilfe zu unbestimmt war.
Jetzt hat die Ärztekammer den überarbeiteten Richtlinien der SAMW zugestimmt. Mit ihrer neuen Standesordnung will die FMH  nun klare Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte sowie auch Patienten vorgeben.

Die Kernanliegen 

Betreffend die Suizidbeihilfe gebe es verschiedene wichtige Werte zu berücksichtigen, schreibt die FMH einer Medienmitteilung. Einerseits sei die Autonomie der Patientinnen und Patienten ein Kernanliegen der Ärztinnen und Ärzte. «Andererseits müssen nicht-urteilsfähige Patienten geschützt werden. Betroffene Urteilsfähige hingegen müssen davor geschützt werden, dass andere Druck auf sie ausüben.»
Von zentraler Bedeutung seien das Berufsethos und die Suizidprävention. Bei den überarbeiteten Richtlinien handle es sich nun um eine Präzisierung der Vorgängerversion, von der die FMH und die SAMW überzeugt seien, dass sie die verschiedenen betroffenen Interessen und Zielkonflikte bestmöglich berücksichtigt.
*Die Ärztekammer ist das Parlament der FMH und setzt sich aus 200 stimmberechtigten Delegierten der Basis- und Fachorganisationen zusammen.

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Neue FMH-Standesregeln könnten Sterbehilfe erschweren
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