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Zuverlässiger Kompass im Dickicht des Gesundheitssystems

Das Handbuch der Schweizer Krankenversicherung ist aus dem Alltag der Versicherungsfachleute nicht wegzudenken. Seit 105 Jahren wird das wertvolle Nachschlagewerk regelmässig neu aufgelegt. Ein absoluter Longseller, auf den die Branche nicht verzichten kann. Das zeigt eine Umfrage bei Fachpersonen.

, 2. September 2021 um 15:00
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  • versicherer
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Das Buch ist 750 Seiten stark, kleinformatig, besteht aus Gesetzestexten, Verordnungen, Behördenangaben und Verbandsinformationen. Es ist nicht eben leichte Kost – und doch findet es seit nunmehr 105 Jahren immer wieder tausende Abnehmer. Die Rede ist vom Handbuch der Schweizer Krankenversicherung, von dem jetzt die Ausgabe 2021 bestellt werden kann. Das Standardwerk liegt auf den Pulten von Krankenversicherungs-Fachleuten, CEOs, Lernenden und Kursleitenden; von Gesundheitspoliti-kerinnen, Berufseinsteigern und Medienschaffenden.
Wer das schweizerische Gesundheitssystem kennt, weiss, wie komplex dessen Organisation und gesetzliche Grundlagen sind. Allein das Krankenversicherungsgesetz (KVG) umfasst mehr als hundert Paragrafen, die jeweiligen Übergangsbestimmungen nicht eingerechnet. Und jährlich werden es mehr. Ähnliches gilt für die weiteren Gesetze und Verordnungen, die im Handbuch enthalten sind und die gesamte inhaltliche Tiefe beleuchten, die für Spezialistinnen und Spezialisten unerlässlich ist. 
In diesem Paragrafen- und Organisationsdickicht gilt das logisch aufgebaute, gut strukturierte Handbuch der Schweizer Krankenversicherung als zuverlässiger Kompass. Das bestätigen auch diejenigen, die direkt oder indirekt Teil des Gesundheitswesens sind und das Nachschlagwerk täglich nutzen.

Remo Camenisch, Vita Surselva: «Unverzichtbares Hilfsmittel»

Für Remo Camenisch, Geschäftsführer der Krankenversicherung Vita Surselva in Ilanz, ist das Handbuch ein unverzichtbares Standardwerk im Arbeitsalltag eines Krankenversicherers: «Die laufend angepassten Gesetzes- und Verordnungstexte dienen uns als Basis in der Kundenberatung, in der Leistungsabrechnung und Leistungskontrolle. Aber mindestens ebenso hilfreich sind die nach Kantonen aufgegliederten statistischen Prämien- und Leistungsdaten. Oder die umfassenden Mitgliederlisten der für uns relevanten Kommissionen und Behörden, auf eidgenössischer wie auf kantonaler Ebene.»
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Remo Camenisch, Geschäftsführer Vita Surselva, bei einer Fallbesprechung mit der Lernenden Dana Casutt

Monika Zürcher, Concordia: «Pflichtlektüre für Lernende»

Eine besondere Bedeutung hat das Handbuch für die angehenden Kauffrauen und Kaufmänner mit Fachrichtung Krankenversicherung. «Unsere Lernenden arbeiten vom ersten Tag ihrer Berufsbildung an mit dem Handbuch», so Monika Zürcher, Ausbildungsleiterin bei der Concordia. Wobei der Umgang mit der «Versicherungsbibel», wie sie das komplexe Nachschlagewerk liebevoll nennen, erst einmal gelernt werden muss. Die Auszubildenden müssen wissen, wo welche Informationen zu finden und wie sie einzuordnen sind. Monica Zürcher: «Mit Blick in die Zukunft wäre dereinst allerdings eine digitale Version des Handbuchs nicht nur wünschenswert, sondern auch zeitgemässer.»
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Monika Zürcher, Ausbildungsleiterin Concordia und Handbuch-Power-Userin

Adrian Jost, Sumiswalder Krankenkasse: «Meine Arbeitsbibel»

Vom Handbuch als seine «Arbeitsbibel» spricht auch Adrian Jost. Er hat kürzlich seine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und arbeitet bei der Sumiswalder Krankenkasse in der Agentur Langnau.
Sein Fazit: «In der Kundenberatung wie in der Leistungskontrolle ist das Handbuch mein täglicher Begleiter. Sobald jeweils im Frühjahr der neue Jahrgang auf dem Tisch liegt, werden die wichtigen Kapitel mit farbigen Rittern versehen. Mit diesem System finde ich Gesetzestexte und Verordnungen ebenso schnell wie mit einer Online-Suchmaschine – und kann erst noch Notizen und Bemerkungen einfügen.»
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Adrian Jost, Kaufmann bei der Krankenkasse Sumiswald, mit seiner «Arbeitsbibel», ohne die nichts geht.

Eda Simsik, SUVA: «Basis für meine Arbeit»

Das Handbuch ist nicht nur für die Krankenversicherer ein viel genutztes Hilfsmittel. Dies bestätigt Eda Simsik, Teamleiterin Heilkosten bei der Schweizerischen Unfallversicherung Suva in Lausanne. Das Handbuch ist ihr Begleiter bei der täglichen Arbeit: «Im Gesetzesteil ist es vor allem das Kapitel über das Sozialversicherungsrecht, das ich häufig nachschlage. Diese aktuellen Rechtsgrundlagen bilden die Basis für meine Tätigkeit.» Auch das Kapitel über die Krankenpflege-Leistungsverordnung ist für sie in der Leistungskontrolle unverzichtbar. Es regelt, welche Leistungen abrechenbar sind, oder eben nicht. «Und die Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) konsultiere ich regelmässig», sagt Eda Simsik. «Sie spielt gerade in der Unfallversicherung eine wichtige Rolle.»
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Eda Simsik, Teamleiterin Heilkosten bei der Schweizerischen Unfallversicherung SUVA

Das Handbuch jetzt bestellen

Das Handbuch der Schweizer Krankenversicherung ist der unentbehrliche Begleiter für alle, die sich beruflich oder aus Interesse mit dem Krankenversicherungswesen befassen. Der Verband santésuisse publiziert das Nachschlagewerk jährlich in aktualisierter Form in Deutsch und Französisch. Bestellungen sind direkt via Internet möglich:

  • www.santesuisse.ch/handbuch

Das Handbuch auf einen Blick

Verbandsteil

  • Zahlen und Fakten zur sozialen Krankenversicherung, zum Versichertenbestand nach Wohnkanton, zu Prämien und Leistungen pro erwachsenen Versicherten sowie zu den Bruttoleistungen pro Leistungserbringer
  • Informationen zu eidgenössischen Behörden und Kommissionen, zu den Verwaltungsräten und Mitarbeitenden der santésuisse-Gruppe, zu den angeschlossenen Verbänden und Krankenversicherern sowie zu den kantonalen Instanzen bei Streitigkeiten zur sozialen Krankenversicherung

Gesetzesteil 

  • Alle relevanten Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen für die Durchführung der sozialen Krankenversicherung (KVG, KVV, KLV, MiGeL)
  • Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Verordnungen sowie das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Das Bundesgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz (DSG und VDSG)

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