Privatspital hätte über Kosten informieren müssen

Das Bundesgericht gab einem Patienten recht: Er schuldet keine Zusatzkosten – weil der Arzt nicht offenlegte, dass die Krankenkasse sein Spital ablehnt.

, 7. Februar 2024 um 12:52
image
Ein Arzt muss seine Patienten «zumindest rudimentär» über die finanziellen Folgen einer Operation aufklären: Bundesgericht in Lausanne, grosser Gerichtssaal  |  Bild: PD bger
Was der Arzt und sein Patient damals im Vorfeld der Operation in einem Zürcher Privatspital besprochen hatten, lässt sich nicht mehr exakt eruieren. Aber das Bundesgericht geht in seinem neuen Urteil davon aus, dass der Arzt zu wenig über die möglichen Kosten einer anstehenden Operation informiert hat.
Der Patient musste für die Operation rund 55'000 Franken zahlen. Seine Zusatzversicherung übernahm jedoch nur 27'000 Franken, weil sie mit dem Spital keinen Vertrag hatte.
Der Patient verlangte anschliessend vom Spital die restliche Hälfte zurück. Seine Begründung: Der Arzt habe ihm nicht gesagt, dass die Krankenversicherung nicht den ganzen Betrag übernehme.

Zu abstrakte Äusserung

Das Spital wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen die Rückzahlung. Unter anderem mit folgender Begründung: Der Patient habe gegenüber dem Arzt gesagt, Geld spiele keine Rolle. Damit habe der Patient eindeutig zu erkennen gegeben, dass er gar nicht detailliert über mögliche Kosten habe informiert werden wollen.
Das Bundesgericht war jedoch der Meinung, dass «aus einer derart abstrakten Äusserung kein Informationsverzicht abgeleitet werden kann». Der Patient hätte zumindest Anspruch auf eine rudimentäre Aufklärung gehabt.
Der Patient habe glaubwürdig dargelegt, dass er einer Operation nicht zugestimmt hätte, wenn er gewusst hätte, dass er die Hälfte der Arztkosten selber zahlen muss.

Genug Zeit für eine Einwilligung

Weil die Operation nicht dringend war – es vergingen 25 Tage bis zum Eingriff – wäre auch genug Zeit geblieben, um vom Beschwerdegegner eine entsprechende Einwilligung einzuholen.
  • versicherer
Artikel teilen

Loading

Kommentar

Mehr zum Thema

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Beenden wir die Zwangsehe der Tarifpartner

Regulierung und Bürokratie treiben die Gesundheitskosten in die Höhe – ohne Mehrwert für die Bevölkerung. Vertragszwang, Zwangsgemeinschaft der Tarifpartner, Territorialitätsprinzip: Wir sollten solche alten Zöpfe abschneiden.

image

Swica baut ab: 30 Stellen und drei Regionaldirektionen

Die Winterthurer Krankenkasse Swica spart 50 Millionen Franken Verwaltungskosten und streicht drei Regionaldirektionen.

image

Vertragszwang: Mehr Wettbewerb – oder nur mehr Bürokratie?

Nun will auch die Gesundheitskommission des Nationalrats den Vertragszwang für Krankenkassen begrenzen, um Überversorgung und Kosten einzudämmen. Die Spitäler warnen.

image

Curafutura: Pius Zängerle geht

Nach zehn Jahren an der Spitze verlässt der Direktor den Verband im Dezember.

image

Gesundheitsausgaben: Jetzt über 11'000 Franken pro Kopf

Gesundheitskosten überholen Wirtschaftswachstum: Die Branche wird in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung zulegen. Dies besagt eine neue Studie der Kof/ETH.

image

Universität Bern entdeckt Funktion der «Gen-Wüste»

Ein «leerer» DNA-Abschnitt steuert die Entwicklung von Gliedmassen und der Herzfunktion. Forschende der Universität Bern sehen Potenzial für die genetische Diagnostik.

Vom gleichen Autor

image

«Hausarzt ist kein Beruf, den man subventionieren muss»

Ein Arzt macht vor, wie eine Berggemeinde zu medizinischer Versorgung kommt. Und er kritisiert Kollegen, die einfach ihre Praxis schliessen.

image

Pflegefachleute verschreiben so sachkundig wie Ärzte

Das dürfte das Pflegepersonal freuen: Es stellt laut einer US-Studie genauso kompetent Arzneimittel-Rezepte aus wie Ärzte.

image

Temporär-Arbeit in der Pflege: Ein Angebot mit Haken

Es gibt gute Gründe für Pflegefachleute, sich nur noch temporär anstellen zu lassen. Aber es gibt auch ein paar gute Argumente dagegen.