Zulassungsbeschränkung für Ärzte: Kommission bleibt hart

Kantone sollen zwingend eine Höchstzahl definieren - eine Lockerung des Vertragszwangs ist derweil vom Tisch.

, 2. September 2019 um 06:00
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Kantone sollen die Zahl der Ärztinnen und Ärzte beschränken müssen. Dies hat die  Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-NR) deutlich entschieden (19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Sie widerspricht damit dem Ständerat, der auf eine solch zwingende Vorschrift verzichten wollte. 
Eine Kommissionsmehrheit will den Versicherern zudem eine rechtliche Möglichkeit einberaumen, sich rechtlich zu wehren, wenn sie mit den von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen nicht einverstanden sind  14 zu 5 Stimmen). Weiter sollen die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen (15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Vertragszwang bleibt wohl

Mit einem anderen Entscheid geht die SGK-NR auf den Ständerat zu - und erteilt den Versicherern eine Absage. Bei der Steuerung der Zahl von Ärztinnen und Ärzten verzichtet sie darauf, den Vertragszwang zu lockern (14 zu 10 Stimmen).

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