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Zürcher Reha-Zentren «diskriminieren Ungeimpfte»
Wer seine Liebsten besuchen will, muss unter anderem einen Impfnachweis vorweisen können. «Damit wurde eine rote Linie überschritten», wehren sich drei Zürcher Politiker.
, 25. Mai 2021 um 14:11«Ein versteckter Impfzwang»
Sechs Fragen an die Regierung
- Wie stellt sich die Regierung zu dieser faktischen Impfpflicht, welche als versteckten Impfzwang unschöne Erinnerungen die Apartheid aufleben lässt und das Potential hat, unsere Gesellschaft in zwei Gruppen (Privilegierte und Nichtprivilegierte) zu spalten?
- Die Zürcher RehaZentren sind heute auf der Spitalliste und werden sich voraussichtlich darum bemühen, auch auf der neuen Spitalliste ab 1. Januar 2023 aufgeführt zu sein. Könnte sich die Regierung vorstellen, unter anderem die Streichung dieser hochproblematischen Besuchsregelung als Bedingung für die Aufnahme auf die neue Spitalliste zu verlangen?
- Wie stellt sich die Regierung grundsätzlich zur Problematik, Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Gesundheitsmerkmals unterschiedlich zu behandeln, indem Grundrechte eingeschränkt werden?
- Was sind aus Sicht der Regierung Gründe, weshalb sich Geimpfte vor Nicht-Impfwilligen schützen sollten, indem Nicht-Impfwilligen die Rechte eingeschränkt werden?
- Gibt es gesichtete Daten darüber, ob Geimpfte noch angesteckt werden, bzw. sie das Virus noch weiterverbreiten können?
Kritik auch von Bürgerinnen und Bürgern
Innert Kürze neue Regelungen
Privilegien werden sich häufen
Die aktuelle Besuchsregelung Klinik Wald & Davos
- … welche einen Impfnachweis mit vollständiger Impfung vorweisen können, (Als vollständig geimpft gelten Personen: 15 Tage nach der Verabreichung der 2. Impfdosis eines in der Schweiz zugelassenen mRNA-lmpfstoffs oder 15 Tage nach der Verabreichung der einzigen Impfdosis eines in der Schweiz zugelassenen mRNA-lmpfstoffs, wenn die Person eine bestätigte SARS-CoV-2-lnfektion hinter sich hat.)
- … oder sich nachweislich in den letzten 6 Monate mit SarsCoV-2 angesteckt haben und deren angeordnete Isolation beendet ist,
- … oder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 h) vorweisen können.
- Der jeweilige Nachweis ist am Eingang vorzuweisen.
- BesucherInnen müssen sich am Eingang registrieren.
- Alle Personen unterstehen der Maskenpflicht und den allgemeinen Hygieneregeln.
- Pro PatientInnen ist 1 Besuchsperson* für maximal 1 Stunde pro Tag
- Besuche sind zwischen 10-18 Uhr (letzter Zutritt: 17 Uhr) möglich.
- Die Bedienung von BesucherInnen in der Cafeteria (Innenräume) ist nicht erlaubt.
- Das Personal ist weisungsbefugt.
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