Windeln und Verbände aus dem Ausland künftig erlaubt

Krankenversicherer dürfen bald auch die Kosten für Verbandmaterial oder Inkontinenzhilfen vergüten, welche im Ausland gekauft worden sind.

, 1. September 2021 um 13:15
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Windeln und Pflaster dürfen Schweizer Patienten künftig auch im Ausland kaufen und dann der Krankenversicherung in Rechnung stellen. Prothesen hingegen müssen weiterhin in der Schweiz gekauft werden. Der Bundesrat hat beschlossen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Mehrere Millionen Sparpotenzial

Seit Jahren werden die hohen Preise für medizinische Hilfsmittel in der Schweiz kritisiert. Im Ausland kosten Inkontinenzwindeln oder Verbandmaterial oft nur einen Bruchteil. Vor vier Jahren ortete der Krankenkassenverband Santésuisse ein Sparpotenzial von 34 Millionen Franken. Und zwar aufgrund eines Ausland-Preisvergleichs mit Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Italien und Österreich.
Das Problem: Bisher durften die Schweizer Krankenkassen nur medizinische Produkte vergüten, die in der Schweiz gekauft worden sind. Nun will der Bundesrat diesen Schutz für Inland-Produkte aufheben. Allerdings nur teilweise. Nämlich nur bei denjenigen Produkten, bei denen die Anforderungen zur Anwendung und Abgabe niedrig sind. Dazu gehören insbesondere Verbrauchsmaterialien wie Verbände oder Inkontinenzhilfen.

Prothesen zu kompliziert für Auslandkauf

Diese einfachen Produkte entsprechen immerhin rund 60 Prozent der gesamten Vergütungen von medizinischen Mitteln und Gegenständen. Die frei gegebenen Produkte dürfen künftig aus dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum stammen.
Andere Produkte wie beispielsweise Prothesen, bei denen die Anforderungen für die Instruktion, Anwendung und individuelle Anpassungen hoch sind, dürfen weiterhin nicht aus der Grundversicherung bezahlt werden, wenn sie im Ausland bezogen werden. «Bei diesen Produkten besteht die Gefahr, dass die Instruktion oder die Anpassungen ungenügend sind und sie deshalb später in der Schweiz nochmals bezogen und vergütet werden müssten», befürchtet der Bundesrat. Zudem könnten die Versicherer in der Schweiz nicht pauschal beurteilen, ob die Abgabe dieser Medizin-Produkte im Ausland wirklich zweckmässig und günstig sei.
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