Qualität: Politiker wollen Ärzte in die Pflicht nehmen

Qualitätssicherung im Gesundheitswesen: Die Diskussion ist so alt wie das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Die Gesundheitskommission will nun ernst machen. Derzeit finden Anhörungen statt.

, 12. Mai 2017 um 07:08
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Wie weiter mit Qualitätsmassnahmen im Gesundheitswesen? Die Gesundheitskommission des Nationalrats will Spitäler, Ärzte und andere Leistungserbringer sowie die Krankenversicherer in die Pflicht nehmen. Das will sie freilich schon längst. Bereits 2004 reichte sie eine entsprechende Motion ein, in der sie vom Bundesrat verlangte, eine nationale Plattform zu schaffen, um qualitätssichernde Massnahmen im stationären und ambulanten Bereich durchzuführen. 

Ständerat: «Vergiss es»

Nach vielen Hearings und noch mehr Papier trat der Ständerat im zurückliegenden Sommer auf die Vorlage gar nicht erst ein. Die Sozialkommission des Nationalrats will nun noch retten, was zu retten ist. Schliesslich ist es nicht so, dass inzwischen gar nichts gemacht wurde. 
Zumindest im stationären Spitalbereich finden Qualitätsmessungen statt, deren Resultate vom ANQ veröffentlich werden. Auch die Pflegeheime dürften im kommenden Jahr so weit sein, Qualitätsmessungen durchführen zu können. Handlungsbedarf besteht vorab im ambulanten Bereich (Medinside berichtete)

Anhörungen

Laut der «Berner Zeitung» muss sich die Gesundheitskommission nun entscheiden, ob das Ganze Bottom-down oder Bottom-up geschehen soll. Beim Bottom-down-Ansatz, von oben nach unten, würde das Ganze zentralistisch vom Bundesrat gesteuert. Santésuisse plädiert jedoch für Bottom-up, wonach sich die Akteure selber organisieren. Die Sozialkommission führte diese Woche Anhörungen durch.

Wer bezahlt den Spass?

Noch ist ein anderes Problem aufgetaucht. Die Erhebung von Qualitätsindikatoren kostet Geld, geschätzte 20 Millionen Franken. Spitäler und Ärzte stellen sich auf den Standpunkt, dass Prämien- und Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Felix Schneuwly, Gesundheitsexperte beim Vergleichsdienst Comparis,  findet das nicht in Ordnung: «Die Qualitätssicherung und deren Transparenz ist im KVG vorgeschrieben und muss darum in den Tarifen kalkuliert sein.»
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