Wenn sich öffentliche Spitäler in Privatspitäler einmieten

Sorgt dies für Widerstand der Konkurrenz. Das bestehende «Miet-Modell» zwischen dem Unispital Basel (USB) und dem Bethesda-Spital gibt wohl Anlass für einen Rechtsstreit.

, 17. September 2019 um 08:47
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Die neue Spitalliste erzeugt im Kanton Basel-Stadt ein verstärkter Konkurrenzkampf. Hintergrund ist die «vertiefte» Kooperation in der Orthopädie zwischen dem Basler Universitätsspital (USB) und dem Bethesda-Spital. Das Ziel: Das zentrale Orthopädie-Zentrum in der Nordwestschweiz werden.
Nun bahnt sich ein Streit an. Im Zentrum steht die Rechtsfrage, die wohl bald ein Gericht klären muss: Dürfen Spitäler «Aussenstandorte» in anderen Kliniken eröffnen, um dort Eingriffe anzubieten, für die am Standort kein Leistungsauftrag vorgesehen sind?

«Die Kooperation ist rechtlich nicht zulässig»

So finden am Basler Bethesda-Spital Operationen durch Ärzte des Basler Unispitals statt. Für die Orthopädie-Eingriffe hat das Privatspital keinen Leistungsauftrag. Das Ganze läuft unter dem Label der Klinik für Orthopädie und Traumatologie des USB, Rechnungsstellung und Administration laufen übers Unispital. Und es operieren ausschliesslich Unispital-Ärzte. Das Bethesda stellt Personal für Pflege, Anästhesie, Reha und Physiotherapie zur Verfügung – sowie die Räumlichkeiten und gesamte Infrastruktur.
Die Merian Iselin Klinik hat diese Zusammenarbeit nun juristisch abklären lassen, wie die «bz Basel» berichtete. Das Fazit des Direktors Stephan Fricker: «Die Kooperation ist rechtlich nicht zulässig». Eben weil das Bethesda-Spital in der Orthopädie nicht über die nötigen Leistungsaufträge des Kantons verfüge. Und: «Leistungsaufträge sind standortgebunden». Eine solche Auslagerung sei bewilligungspflichtig, der Kanton müsse dies genehmigen. Die Privatklinik, die stark in der Orthopädie ist, prüfe nun «geeignete Möglichkeiten», um gegen die Kooperation vorzugehen.

Gesundheitsdirektion sieht es anders

Für den Kanton allerdings genügt es, wenn das Universitätsspital die Bewilligung habe. Das Basler Gesundheitsdepartement (GD) schätzt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitälern, die seit 2012 besteht, juristisch als zulässig ein. Das Unispital sei beim Bethesda eingemietet, wodurch die Einrichtung während der Dauer des Mietvertrags dem Mieter gehöre, so das Argument. Für den Kanton werden die Räumlichkeiten des Bethesda zu einem Aussenstandort des USB.
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