Ehemaliger Kispi-Arzt steht vor Bezirksgericht Zürich

Das Kinderspital Zürich (Kispi) hatte 2019 Anzeige gegen einen Herzchirurgen erstattet. Nun wurde er wegen Todesdrohungen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

, 24. Mai 2022 um 08:45
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Das Zürcher Bezirkgsgericht hat einen ehemaligen Herzchirurgen des Kinderspitals Zürich (Kispi) wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, wie die «NZZ» berichtete.

Armeepistole und Pfefferspray

Der 45-jährige Arzt soll bei einem Mediationsgespräch vier Mitglieder der Spitalleitung mit dem Tode bedroht und in Angst und Schrecken versetzt haben, wie die Zeitung schreibt. Die Beteiligten hätten diese Drohungen ernst genommen und danach einen privaten, bewaffneten Sicherheitsdienst engagiert, um sich beschützen zu lassen. Wie es im Artikel der «NZZ» weiter heisst, soll einer der Betroffenen laut Anklage zudem fortan einen Pfefferspray auf sich getragen haben, ein anderer habe zu Hause die Armeepistole bereitgelegt. 
Wie aus der Anklageschrift ausserdem hervorgeht, soll der 45-jährige Arzt zu den vier Vorgesetzten gesagt haben, sie würden «schon sehen, wenn er sein Recht» nicht bekomme, wisse er, «wie er zu seinem Recht» komme.

«Freunde und Beziehungen fürs Grobe»

Laut Anklage soll er unter anderem noch gesagt haben, dass er «Freunde und Beziehungen fürs Grobe» habe, er werde «sich die Finger nicht schmutzig machen», er habe «Beziehungen zu Ägypten».
Wie die Zeitung weiter schreibt, soll der ehemalige Kispi-Arzt, der in Ägypten geboren wurde, einem Mitglied der Spitalleitung zudem hasserfüllt und sehr laut gesagt haben, er kriege «sein Recht immer», er habe «seine Methoden». Er wünsche ihm, «dass er morgen tot» sei.

Das sagte der Anwalt des Arztes

Wie im Artikel der «NZZ» steht, verlangte der Anwalt des Arztes einen Freispruch. Sein Mandat habe zu keinem Zeitpunkt jemanden bedroht, sagte er gemäss der Zeitung an der Gerichtsverhandlung. Dem Mediationsgespräch seien ehrverletzende, unprofessionelle Beurteilungen des Spitals gegenüber dem Arzt und Einstufungen aufgrund von «Stereotypen, Ferndiagnosen und Gerüchten» vorausgegangen, sagte der Rechtsanwalt gemäss der Zeitung. Selbst wenn sein Mandant während der Mediation wütend geworden sei und seine Fassung verloren habe, bedeute dies nicht, dass er jemanden bedroht habe, so der Anwalt.

«Gewisse Gewalt» werde angedroht

Wie im Artikel der «NZZ» zu lesen ist, kam die Einzelrichterin jedoch zum Schluss, dass die Äusserungen von den vier Mitgliedern der Spitalleitung unabhängig voneinenander geschildert worden seien; zwei der Äusserungen seien strafrechtlich als Drohungen zu bezeichnen, es werde  «eine gewisse Gewalt» angedroht.

Weitere Gerichtsverhandlung in drei Wochen

Wie die «NZZ» schreibt, wird es am 15. Juni eine weitere Gerichtsverhandlung am Zürcher Bezirksgericht geben: Es geht dann um die Anfechtung des Arbeitszeugnisses des Kinder-Herzchirurgen und um eine Zivilforderung ans Kinderspital.
Hier gelangen Sie zur Vorgeschichte:

  • Ehemaliger Kispi-Arzt wird angezeigt und erhält Hausverbot 

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