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Wechsel zum Anordnungsmodell besiegelt
Die Umstellung vom Delegations- zum Anordnungsmodell bei der Psychotherapie ist beschlossene Sache. Das kostet die Grundversicherung jährlich rund 170 Millionen Franken mehr.
, 19. März 2021 um 10:30Ungerechtfertigte Mengenausweitung vermeiden
- Zur Anordnung sind nur Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung sowie Fachärztinnen und Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie berechtigt.
- Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen möglich.
- Nach 30 Sitzungen muss mit dem Versicherer Rücksprache genommen werden, um die Therapie zu verlängern.
- Zur Krisenintervention oder für Kurztherapien bei Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen können alle Ärztinnen und Ärzte einmalig maximal 10 Sitzungen anordnen.
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