Spitalgruppe beider Basel: Fusion soll 70 Millionen Franken einsparen

Jetzt ist es offiziell: Die Regierungen beider Basel wollen Kantonsspital Baselland und Unispital in eine gemeinsame AG überführen.

, 15. September 2016 um 12:30
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Es war ja schon viel herausgesickert, und jetzt wird das meiste bestätigt. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Baselland haben in einer gemeinsamen Sitzung entschieden, dass sie eine gemeinsame Spitalplanung wollen. Dabei sollen das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) in eine gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden.
Die vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen werden bestätigt. Im Rahmen einer Strategie unter den Namen «Vier Standorte – ein System» erhält jeder der vier Standorte eine klare Positionierung mit Kernaufgaben.

Start 2020

Der Start der gemeinsamen Spitalgruppe soll 2020 erfolgen. Durch den Zusammenschluss von USB und KSBL erhoffen sich die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) Kostensenkungsmöglichkeiten von mindestens 70 Millionen Franken – dies «auch nach konservativen Schätzungen», so die gemeinsame Mitteilung.
Dabei sollen die Kantone selber Einsparungen ab dem Start jährlich rund 10 Millionen sparen, nämlich: 

  • Basel-Stadt: 3,5 Millionen beim Kantonsanteil an stationäre Leistungen,
  • Basel-Landschaft: 0,5 Millionen beim Kantonsanteil,
  • bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen: 6 Millionen Franken.
Danach solle die Entlastung, «wenn die erwarteten Synergien greifen», weiter zunehmen.


Spitäler als Aktiengesellschaft

Als Rechtsform der Spitalgruppe streben die Regierungen eine Aktiengesellschaft an. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bleiben Mehrheitsaktionäre zu mindestens 70 Prozent. 
Im Hintergrund steht, dass sich beiden Kantone auch darauf geeinigt haben, künftig dihree regulatorischen Tätigkeiten zu koordinieren und Planungskriterien, Abläufe sowie Prozesse für aufeinander abgestimmte Spitallisten zu definieren. Sie wollen einheitliche und verbindliche Kriterien schaffen, mit denen eine gemeinsame Versorgungsplanung erreicht werden kann.

«So wenig wie möglich in den Spitalmarkt eingreifen»

Diese Kriterienliste werde die Basis für den transparenten Umgang mit Gesuchen zur Aufnahme auf die Spitalliste oder die Vergabe von Leistungsaufträgen bilden. Sie soll auf öffentliche und private Spitäler «gleichermassen angewandt werden», so die Mitteilung (was wohl auch als Beruhigungspille an die Privatkliniken gedacht ist). Und weiter: «Die beiden Regierungen wollen so wenig wie möglich und so viel wie nötig in den Spitalmarkt eingreifen, um die übergeordneten Ziele zu erreichen.»
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