Umstrittener Arzt nach wie vor für IV-Gutachten beauftragt

Stichproben haben gezeigt: Es gibt keine Anhaltspunkte, den in die Kritik geratene Berner Arzt nicht mehr gewähren zu lassen.

, 21. Dezember 2020 um 13:36
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Vor einem Jahr sorgte ein Berner IV-Gutachter landesweit für Schlagzeilen: Der Psychiater sei bekannt dafür, dass er kaum jemanden für arbeitsunfähig erkläre, stand damals in den Medien zu lesen. «Ich kenne keinen Anwalt, der je ein Gutachten von Dr. K. zu Gesicht bekommen hätte, in welchem eine relevante Arbeitsunfähigkeit attestiert worden wäre», sagte etwa Versicherungsanwalt Rainer Deecke zum «Blick». Der Berner Arzt soll offenbar kein Einzelfall sein. 
Kritiker vermuteten, dass die Aufträge für Gutachten einseitig vergeben werden. Sie sehen die Unabhängigkeit der Urteile in Gefahr, weil IV-Stellen offenbar Gutachter bevorzugen, die in ihrem Sinne urteilen. Ein Dokument des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigte auch: Im Jahr 2018 erhielten zehn Prozent der Gutachter rund drei Viertel des Auftragsvolumens von insgesamt fast 30 Millionen Franken.

Keine Arbeitsunfähigkeit gleich mehr Aufträge?

Doch im Fall von Dr. K ist alles im grünen Bereich: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) habe «keine stichhaltigen Anhaltspunkte gefunden, die eine Intervention hinsichtlich der Gutachten als angezeigt erscheinen lassen». Dies sagte Alain Berset vergangene Woche im Nationalrat. 
Es gebe auch keine Anhaltspunkte, die einen Ausschluss von weiteren Aufträgen rechtfertigen würden. «Herr K. kann deshalb nach wie vor für Gutachten der IV beauftragt werden», so der Gesundheitsminister weiter.
Das BSV hat im Rahmen von Stichproben überprüft, wie die kantonalen Sozialversicherungsgerichte und das Bundesgericht die versicherungsmedizinische «Verlässlichkeit und Rechtsgenüglichkeit» der Gutachten von Herrn K. würdigen. Der Arzt und Psychiater betreibt in Bern seit vielen Jahre eine eigene Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie – und berät auch Unternehmen.

Zufallsvergabe statt einseitige Gutachter?

Eine interne und externe Untersuchung zeigte aber auch, dass bei den IV-Gutachten nicht immer alles optimal läuft. So will das BSV die Aufsicht und Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV anpassen. Konkret sollen Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und Rückmeldungen an die Gutachter verbessert werden. Das BSV will unter anderem auch prüfen, wie eine Zufallsvergabe bei gewissen Gutachten realisiert werden könnte. 
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