TV-Auftritt von Hirslanden war keine illegale Werbung

Hirslanden hat nicht unzulässig für die neue Notfallstation in ihrer Zürcher Privatklinik im Park geworben. Das hat das Bundesamt für Kommunikation festgestellt, nachdem sie die von Hirslanden mitgesponserte Gesundheitssendung «Check Up» genauer untersucht hat.

, 21. November 2018 um 07:05
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Die neue Notfallstation der Zürcher Hirslanden-Klinik im Park hatte im Sommer auf Tele Züri, Tele Bärn und zwei weiteren privaten TV-Sendern einen werbewirksamen Auftritt: Gezeigt wurde, wie die klaffende Kopfwunde eines verunfallten E-Bike-Fahrers versorgt wurde. Der 24-Stunden-Notfall sei auch für Allgemeinversicherte offen, lobte der Moderator der Gesundheitssendung «Check Up».
Das kritische Gesundheitsmagazin «Gesundheitstipp» vermutete hinter dem Beitrag unzulässige Werbung. Denn Hirslanden sponsert zusammen mit der Reha-Clinic die wöchentlich ausgestrahlte Sendung.
Keine Dauerpräsenz
Doch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das den Beitrag genauer geprüft hat, kommt nun zum Schluss: Das war keine unzulässige Werbung für den Sponsor. Das Radio- und Fernsehgesetz verbietet nicht generell den Auftritt von Sponsoren in der gesponserten Sendung. Die Sponsoren dürfen jedoch nicht dauernd genannt oder deren Logos ständig eingeblendet werden.
Hirslanden selber betont: «In der Sendung kommen andere Spitäler häufiger vor als wir.» Ausserdem sagt Mediensprecher Claude Kaufmann: «Als Sponsor kann Hirslanden der Redaktion Themen vorschlagen. Doch diese entscheidet selbst, ob sie die Themen aufnimmt.»
Spital darf keine Korrekturwünsche anbringen
Auch der häufige Auftritt von Hirslanden-Belegärzten sei nicht von Hirslanden gesteuert. Claude Kaufmann versichert zudem: «Hirslanden hat vor der Ausstrahlung keine Einsicht in die Beiträge und kann deshalb auch keine Korrekturwünsche anbringen.»
Werbung für Spitäler und für Ärzte ist heikel. Denn gemäss Medizinalberufegesetz müssen Patienten wahrheitsgemäss und sorgfältig aufgeklärt werden – und zwar auch über mögliche Misserfolge und Komplikationen. Verboten ist Werbung aber nicht, wie Michael Jordi, Zentralsekretär der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, gegenüber Medinside sagt.
Das Gegenteil ist sogar der Fall: Der Bund will mit seiner Gesetzgebung den Wettbewerb unter den Spitälern eher verstärken. Das hat laut Michael Jordi auch Auswirkungen auf Marketing- und Werbeaufwendungen der Spitäler.
1,6 Millionen Franken pro Jahr für Werbung
So zeigte eine Erhebung der Basler Regierung, dass zum Beispiel die private Merian-Iselin-Klinik 1,6 Millionen Franken jährlich für Werbung ausgibt. Medinside berichtete darüber.
Das Sponsoring von Gesundheitssendungen ist bei Spitälern verbreitet. So sponsert etwa die Universitätsklinik Balgrist in Zürich die 20-minütige Sendung «Gesundheit heute», die jede Woche unter anderem auf Fernsehen SRF zu sehen ist. Die Basler Merian-Iselin-Klinik, das St. Claraspital und die Psychiatrie Baselland sind an der Sendung «Gsund» auf Tele Basel finanziell mitbeteiligt.

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