Triplik Zusatzversicherungen: Es wird immer abenteuerlicher!

Heinz Locher und Markus Moser gehen in diesem Beitrag auf die Ausführungen von Felix Schneuwly zum Zusatzversicherungsmarkt ein. Dieser bezeichnete eine Replik von Locher und Moser auf eine Kolumne von Daniel Heller als vereinfachend.

, 8. Juli 2021 um 04:00
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Die stationäre Behandlung bildet bezüglich der Vergütungspflicht immer ein Ganzes. Das ist durch die Fallpauschalen noch deutlicher geworden.
Es gibt für die Leistungspflicht von stationären Behandlungen keinen «OKP-Standard». Das bedeutet insbesondere, dass «neuere und teurere OP-Verfahren, teurere und bessere Implantate oder Medikamente» und schon gar nicht «zusätzliche Konsultationen und Therapiesitzungen» noch zusätzlich zur Fallpauschale in Rechnung gestellt werden dürfen, ausser Swiss-DRG lässt solche Zusatzentgelte zu. Dann sind diese aber Teil der OKP-Leistungen.
Felix Schneuwly: Es gibt keine scharfe Abgrenzung zwischen Grund- und Zusatzversicherung
Wenn angedeutet werden soll, dass teurere OP-Verfahren, teurere Implantate oder Medikamente von den Spitälern nur oder vorwiegend bei Versicherten mit Zusatzversicherungen angewendet würden, ergäben sich gravierende ethische Probleme. Es wäre interessant, zu vernehmen, welche Spitäler sich offen zu einem solchen Verhalten bekennen würden.
Eine solche «Querfinanzierung» noch als «soziales Engagement der privilegierten Zusatzversicherten» zu rechtfertigen, ist entweder nicht ernst gemeint oder schlicht abenteuerlich. 
  • Dr. iur. Markus Moser, Juristischer Berater im Gesundheitswesen
  • Dr. rer. pol. Heinz Locher, Gesundheitsökonom


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