Thomas Heiniger zu Schulthess? Hickhack um ein Gerücht

Laut «vertrauenswürdigen Quellen» soll der Zürcher Regierungsrat als Präsident der Schulthess-Stiftung im Gespräch sein, sagen bürgerliche Kantonsräte. Heiniger widerspricht.

, 30. August 2018 um 11:51
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In Zürich reichten drei Kantonsparlamentarier von SVP, EDU und BDP eine Anfrage an den Regierungsrat ein, die sich mit der Zukunft des Gesundheitsdirektors und GDK-Präsidenten beschäftigt: Thomas Heiniger soll 2019 das Präsidium der Schulthess-Stiftung übernehmen – dafür gebe es «Anzeichen».
Die Wilhelm-Schulthess-Stiftung besitzt und führt die gleichnamige Zürcher Orthopädie-Klinik; derzeit wird sie präsidiert von Franz K. von Meyenburg, 67.
Laut den drei Kantonsräten hätten sich in jüngster Zeit «gemäss mehreren voneinander unabhängigen, vertrauenswürdigen Quellen» die Anzeichen verichtet, «dass der zuständige Stiftungsrats-Ausschuss der Wilhelm Schulthess-Stiftung den Beschluss gefasst hat, Herrn Regierungsrat Heiniger per Herbst 2019 als Präsidenten besagter Stiftung einzusetzen. Die mündliche Zusage des Gesundheitsdirektors liege vor.»

«Welche Geschäfte wurden entschieden?»

Die Kantonsräte Benjamin Fischer, Marcel Lenggenhager und Thomas Lamprecht wollen nun wissen, ob da was dran ist – und ob sich hier nicht ein Interessenkonflikt abzeichne.
«Welche Geschäfte wurden durch die Gesundheitsdirektion, den Vorsteher der Gesundheitsdirektion oder den Gesamtregierungsrat seit März 2016 entschieden, welche direkt oder indirekt für die Privatklinik Schulthess positive oder negative Auswirkungen haben könnten?», lautet eine konkrete Frage. Und: «Ist der Gesundheitsdirektor bei diesen Situationen in den Ausstand getreten?»
Offen bleibt allerdings die Kernfrage, wie realistisch diese Rochade überhaupt ist. Denn Thomas Heiniger äusserte sich heute auf einem für ihn sehr aussergewöhnlichen Wege, nämlich über Twitter
«Bis heute liegt mir keine Anfrage eines Spitals nach Einsitznahme in ein Führungsgremium vor», schrieb er. «Die notwendige Unbefangenheit bewahre ich mir bis zum Ende meiner Amtszeit».
Das tönt doch eher nach einem Dementi.
Interessant erscheint allerdings eine – durchaus berechtigte – Frage, welche die bürgerlichen Kantonsräte anhand des Schulthess-Gerüchts beziehungsweise von Thomas Heinigers geplantem Rücktritt 2019 in den Raum stellen: Bräuchte es in solchen Fällen eine «Cooling off»-Periode? Oder kann ein direkter Wechsel zum Beispiel an eine Spitalspitze weiter möglich sein?
«Bei einem Rollenwechsel in schweizerischen Unternehmen gilt laut Corporate Governance eine "Cooling off-Phase" von mindestens 2 Jahren, gemäss "Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance" der Economiesuisse sogar von 3 Jahren», so die Anfrage. «Bei einem Wechsel einer Magistratsperson ist aufgrund der engen Verflechtung der Rollen ebenfalls eine solche "Cooling off-Phase" einzufordern. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass dies in beschriebenen Fall zwingend ist oder wäre und wenn ja, für wie lange?»
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