Swiss Medtech erweitert Branchenkodex
Neu dürfen Medtech-Firmen keine Zuwendungen mehr an medizinische Einzelpersonen zahlen.
, 19. Januar 2018 um 15:28
Die wichtigsten Neuerungen
- Zuwendungen dürfen nicht an Einzelpersonen, sondern ausschliesslich an medizinische Einrichtungen oder professionelle Konferenzveranstalter gezahlt werden.
- Dafür wird ein schriftlicher Vertrag mit der medizinischen Einrichtung erforderlich, in dem Zweck, Nutzung und Pflichten der Begünstigten festgelegt sind.
- Unternehmen dürfen bei Bildungskonferenzen keine Einzelpersonen als Empfänger der Zuwendungen benennen sondern lediglich Empfängertypen.
- Ausbildungszuwendungen werden auf einer elektronischen Plattform offengelegt.
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