Seit 2012 müssen alle Spitäler, die einen Leistungsauftrag vom Kanton Zürich haben, das CIRS installiert haben. Es steht für «Critical Incident Reporting System» und ist ein System zur Meldung von so genannten kritischen Zwischenfällen. Wie es aber im Einzelnen gehandhabt wird, war bisher nicht geregelt.
Das will der Kanton nun ändern. Wie der
Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger bekanntgegeben hat, gelten für die Listenspitäler ab 1. Januar 2016 klare Anforderungen für den Umgang mit dem CIRS. So ist in 14 Punkten unter anderem festgehalten, dass der Entscheid zu jeder Meldung dokumentiert werden muss oder dass das jeweilige Spital gewährleisten muss, dass Melder unbestraft bleiben. Es gibt auch die Möglichkeit der anonymen Meldung. Mit Audits will der Kanton überprüfen, ob die Spitäler die neuen Anforderungen auch erfüllen. Die erste Kontrolle soll im Frühling nächsten Jahres stattfinden.
«Meilenstein»
Erika Ziltener,
Präsidentin des Dachverbands Schweizerischer Patientenstellen, sprach von einem «grossen Meilenstein». Mit den Audits werde sichergestellt, dass das CIRS in den Spitälern nicht nur installiert, sondern tatsächlich auch eingesetzt werde. Davon profitierten nicht nur die Patienten, sondern auch die Spitalangestellten. Auch für sie könnten Fehler extrem belastend sein.
Nicht nur für die Patientinnen und Patienten ist laut Ziltener eine gute Fehlerverarbeitungskultur wichtig, sondern auch für das Gesundheitspersonal. Viele hätten Angst, einen Fehler zu begehen und damit einem Menschen zu schaden. Diese Angst könne sie bis zum Ausstieg aus dem Beruf treiben.
In den nächsten vier Jahren liegt nun das Augenmerk auf den Schnittstellen, wie Gesundheitsdirektor Heiniger sagte. Im Gesundheitswesen gibt es sehr viele Akteure neben den Spitälern - etwa Apotheken und Drogerien, selbstständige Ärzte und Zahnärzte, Hebammen und Therapeuten, Rettungsdienste, Spitex und und Heime. Auch dort könne ein Fehler gravierende Auswirkungen haben.