Spitalplanung verschoben: Neue Spitallisten kommen später

Der Zürcher Regierungsrat verschiebt die Spitalplanung – um ein Jahr. Es sei wichtig, dass Natalie Rickli genügend Zeit habe, sich einzubringen.

, 11. Juli 2019 um 08:00
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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, die Spitalplanung 2022 auf das Jahr 2023 zu verschieben. Dies teilt die Regierung am Donnerstag mit. Die neuen Spitalliste umfassen die Leistungsaufträge für die Akutsomatik (Spitalleistungen in der Medizin, Chirurgie und Gynäkologie), Rehabilitation und die Psychiatrie. 
Es sei wichtig, dass sich die neue Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli bezüglich der langfristigen strategischen Zielsetzungen zur Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich einbringen könne. Dies lasse der bisherige Zeitplan aber nicht zu, heisst es. Die Gesundheitsdirektion arbeitet seit Juni 2018 an der neuen Spitalplanung.

Mit dem neuen Spitalgesetz abstimmen

Ausserdem existierten erst seit April 2019 Planungsgrundsätze. Diese müssten nun vertieft geprüft und es müsse eine Strategie mit Planungskonzept erarbeitet werden. Und die Strategie, so die Behörde, soll auch mit den aktuell laufenden Arbeiten zur (umstrittenen) Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) abgestimmt werden. 
Aus diesen Gründen sei es unumgänglich, die Umsetzung der neuen Spitalplanung auf das Jahr 2023 zu verschieben, teilt die Gesundheitsdirektion weiter mit. Für den Regierungsrat habe diese Festlegung auf das Jahr 2023 den Vorteil, dass die Auswirkungen der 2018 eingeführten Operationsliste («ambulant vor stationär») und der Mindestfallzahl-Vorgaben pro Operateur besser abgeschätzt werden könnten.

Flexible Vorgehensweise möglich

Die Zürcher Exekutive behält sich aber auch vor, flexibel zu entscheiden: Sollte sich während der weiteren Arbeiten zeigen, dass einzelne Bereiche wie zum Beispiel die Rehabilitation oder die Psychiatrie bereits zu einem Zeitpunkt fertig ausgearbeitet seien, der eine Inkraftsetzung der neuen Spitallisten per 1. Januar 2022 zulasse, werde die Gesundheitsdirektion diese dem Regierungsrat separat zum Entscheid vorlegen.  
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