So will der Bundesrat die Zahl der Organspenden massiv erhöhen

Die Landesregierung will eine Widerspruchsregelung einführen - jedoch eine mit Einschränkungen.

, 17. Juni 2019 um 05:00
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Ende Jahr warteten weiter über 1400 Menschen in der Schweiz auf ein Spenderorgan. Nicht mehr erlebt hatten das Jahresende jene 68 Patientinnen und Patienten, die im Vorjahr starben, während sie auf ein Spenderorgan warteten. 
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Die Zahl der Todesfälle, der auf der Warteliste von Swisstransplant stehenden Menschen, ist konstant hoch. Bei den Leberpatienten starb 2018 einer von zwölf Wartenden. Grafik: Swisstransplant.
Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» verlangt deshalb die Einführung einer engen Widerspruchslösung, um die Zahl der Organspenden deutlich zu erhöhen. Damit dürften einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, falls sie sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen grundsätzlich, wie er am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Ihm sei es ein Anliegen, die Wartezeiten für eine Organtransplantation zu verringern und so Leben zu retten. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigten, dass die Spendezahlen mit der Widerspruchslösung steigen. 
Er sei der Meinung, dass das vorhandene Spendepotenzial mit einem Systemwechsel auch in der Schweiz besser ausgeschöpft werden kann, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung weiter.

Angehörigen können weiterhin Nein sagen

Allerdings will der Bundesrat keine enge Widerspruchslösung, in welcher die Angehörigen nicht einbezogen werden müssen. Vielmehr spricht er sich für eine im Transplantationsgesetz zu verankernde erweiterte Widerspruchslösung aus. Auf diese Weise werden die Rechte der Angehörigen gewahrt, so die Regierung. 
Die Angehörigen sollen weiterhin zwingend einbezogen werden und eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Der Bundesrat schreibt weiter, er sei sich bewusst, dass die Organspende mit schwierigen ethischen Fragen verbunden ist und befürwortet eine breite Debatte über das Thema. Er habe das Eidgenössische Departement des Innern deshalb beauftragt, bis im Herbst einen indirekten Gegenvorschlag für eine erweiterte Widerspruchslösung auszuarbeiten.
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