Schweigepflicht von Ärzten soll teilweise aufgehoben werden

Wenn Pilotinnen oder Piloten psychisch erkranken, sollen Ärzte und anderes Medizinpersonal dies künftig dem Bund melden können.

, 8. Juni 2020 um 07:36
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Ärzte, Psychologen oder deren Hilfspersonen sollen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) künftig melden können, wenn sie eine psychische Erkrankung bei einem Piloten feststellen oder vermuten. Dafür sollen sie von ihrer ärztlichen Schweigepflicht befreit werden. Dies sieht eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes vor. Die neuen Bestimmungen sollen auch für Fluglotsen oder Flight-Attendant gelten. Und auch bei Alkohol- oder Drogensucht.
Die Schweizer Ärzteverbindung FMH beurteilt die Gesetzesrevision kritisch. Es sei zwar sinnvoll, dass ein Arzt eine psychische Erkrankung eines Piloten melden könne, sagt FMH-Präsident Jürg Schlup der NZZ. «Aber weshalb das Melderecht auch bei Besatzungsmitgliedern und Fluglotsen gelten soll, ist mir nicht klar», zitiert ihn die Zeitung.
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Änderung Luftfahrtgesetz. | Screenshot

Ärzte lehnen Meldepflicht ab

Für Schlup wäre eine vertiefte betriebsärztliche Untersuchung sinnvoller als eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht, sagt er weiter. «Bei der regelmässigen fliegerärztlichen Untersuchung muss auch die psychische Gesundheit vertieft untersucht werden. Das ist zentral.» Piloten und Flight-Attendants müssen bereits jetzt ihre Gesundheit in regelmässigen Abständen von einem Fliegerarzt prüfen lassen. Berufspiloten ein- bis zweimal pro Jahr, Flight-Attendants alle fünf Jahre.
Wie im Strassenverkehr sieht der Bundesrat mit der Änderung des Luftfahrtgesetzes keine Meldepflicht vor. Im Strassenverkehr gibt es bereits eine Bestimmung, die es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, den Strassenverkehrsämtern Personen zu melden, die nicht fahrtauglich sind. Die FMH lehnt eine Meldepflicht ab – sowohl im Strassenverkehr als auch bei der Luftfahrt. Das Berufsgeheimnis sei essenziell für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt, sagt Jürg Schlup der NZZ weiter.

Germanwings-Pilot beging Suizid

Mit der Gesetzesrevision zieht der Bund Konsequenzen aus dem Absturz der Germanwings-Maschine vor fünf Jahren. Im März 2015 steuerte ein Co-Pilot ein Flugzeug absichtlich in ein französisches Bergmassiv und riss dabei 149 Personen mit in den Tod. Es zeigte sich, dass der Mann schwer depressiv war. Sein behandelnder Arzt wusste davon und riet ihm, sich in eine psychiatrische Klinik zu begeben, war aber an die Schweigepflicht gebunden. Der tragische Absturz gab auf europäischer Ebene Anlass, die Vorschriften und Empfehlungen für die psychologische und physische Beurteilung von Flugbesatzungsmitgliedern genauer zu durchleuchten.


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