Rehaklinik führt 2-G-Regel ein: Mitarbeiter kündigen

Seit dem 1. November gilt auf der Überwachungsstation der Rehaklinik Bellikon die 2-G-Regel. Drei Mitarbeiter haben gekündigt. Von Impfzwang will die Klinik nichts wissen.

, 24. November 2021 um 15:12
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Gestern Dienstag gaben die beiden Versicherungskonzerne Swiss Re und Zurich zu reden. Der Grund: Mitarbeitende ohne Impfung und Covid-Zertifikat werden quasi ausgesperrt. Dafür deaktivieren die beiden Konzerne ab sofort den Zugangsbadge der entsprechenden Personen. Ungeimpfte Angestellte müssen nun entweder von zu Hause aus arbeiten oder sich regelmässig testen lassen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. 
Die Rehaklinik Bellikon ist noch einen Schritt weitergegangen: Seit dem 1. November gilt auf der Überwachungspflichtigen Rehabilitation (ÜR) die 2-G-Regel. Dieser Entscheid führte dazu, dass von 20 Festangestellten gleich drei Gesundheitsprofis ihre Kündigung einreichten. Darunter die langjährige Stationsleiterin, wie ein Insider aus der Gesundheitsbranche Medinside verrät. 

So erklärt die Rehaklinik ihre Massnahmen

Auf Anfrage erklärt die Rehaklinik Bellikon ihren Entscheid wie folgt: 
«Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie messen wir den Schutzmassnahmen eine zusätzliche Relevanz bei, um Übertragungen und Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Dies veranlasste die Klinikleitung dazu, per 1. November 2021 die 2-G-Regel für das Personal der ÜR einzuführen. Das gesamte Personal der ÜR (also auch Therapie/Medizin/Hotellerie) betreut dort in ihrer täglichen Arbeit die am schwersten betroffene und somit verwundbarste Patientengruppe, welche sich nicht aus eigener Kraft vor dem Virus schützen und in vielen Fällen auch keine Maske tragen kann. Für den Schutz dieser Patientinnen und Patienten sind die Klinik und das dort tätige Personal verantwortlich - und sie dürfen dabei auch den eigenen Schutz nicht vernachlässigen.»
CEO Gianni Roberto Rossi habe das betroffene Pflegepersonal der ÜR am 13. September darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der im Herbst zu erwartenden steigenden Covid-19-Gefahr weitere Schutzmassnahmen für die ÜR getroffen würden, sagt Mediensprecherin Burga Martinelli gegenüber Medinside.

Auf Verständnis gebaut

«Die Klinik baute bei der Entscheidung auf das Verständnis der Mitarbeitenden zum Wohle der Patientinnen und Patienten der Rehaklinik Bellikon. Auch hat die Klinikleitung den Dialog und Austausch mit den betroffenen Mitarbeitenden geführt.»
Ebenfalls habe man an zwei Infoveranstaltungen einen Dialog mit der gesamten Belegschaft der Klinik geführt und die Gründe nochmals erläutert und diskutiert. Der Infoanlass sei zudem via Intranet zur Verfügung gestellt worden. 

«Kein Impfzwang»

Ob die Mitarbeitenden der ÜS streng genommen nicht unter einen Impfzwang gesetzt worden seien – auf diese Frage findet die Klinik klare Worte: «Von Impfzwang kann keine Rede sein. Die obengenannten Voraussetzungen wurden den Mitarbeitenden nicht aufgezwungen und ihre Anstellung in der Rehaklinik Bellikon wurde nicht in Frage gestellt, sollten sie keine dieser Voraussetzungen einhalten können», so Burga Martinelli. 
Mitarbeitende, die sich nicht impfen lassen wollten, wurde eine Stelle in der Pflege auf einer anderen Station angeboten, auf welcher keine 2-G-Regelung gilt. Die 2-G-Regel auf das ganze Haus auszuweiten, hat die Aargauer Rehaklinik nicht vor. Es betreffe ausschliesslich die ÜS, betont Martinelli nochmals. 
Was die Impfquote betrifft, so hält sich die Rehaklinik bedeckt. Die Klinikleitung fördere das Impfen stark. «Da wir aber nicht selber impfen, haben wir hierzu keine statistischen Angaben - die Daten stehen uns nicht zur Verfügung.»

«Den Entscheid zur 2-G-Regelung haben wir ausschliesslich für die ÜR getroffen, weil der Sicherheit dieser besonders schwer betroffenen Patientengruppe oberste Priorität beigemessen wird», so Martinelli. «Zur Impfdebatte (welche Schutzmassnahmen wie/wo greifen) verweisen wir an das BAG oder den Kanton Aargau (DGS). Die Rehaklinik Bellikon hält sich an die Weisungen des Bundes sowie des Kantons Aargau in Bezug auf die 3-G-Regel.»

Die Rehaklinik folgt den Empfehlungen von Swiss Noso: Das Reha-Personal in Bellikon trägt geprüfte Mundnasenschutz Typ2R. Bestehe bei Patienten der Verdacht auf Covid-19, kommt der FFP2-Mundnasenschutz in den Einsatz. Kranke Mitarbeitende (mit Verdacht auf Covid-19) dürfen nicht arbeiten. 

Personalmangel auch in Bellikon ein Thema

Der schweizweite Fachkräftemangel in der Pflege zeigt sich auch in der Rehaklinik in Bellikon seit Jahren: «Es hat derzeit auch bei uns noch offene Stellen, die jedoch mit Temporär-Mitarbeitenden besetzt sind. Der Rekrutierungsprozess für festangestelltes Personal läuft mit Hochdruck. Wir sind zuversichtlich, offene Positionen bald besetzen zu können», sagt die Sprecherin.
Weil Pflegefachpersonen in der ÜR über spezielles Fach-Knowhow verfügen müssen, seien diese Stellen dementsprechend schwierig zu besetzen. Dies sei jedoch kein neues Phänomen. 
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